Jobbörse in der PDI

Am 1.3.2022 geht die Jobbörse der PDI an den Start.

Transparenz, Durchlässigkeit zwischen Redaktionen, Gewerken und Ausspielwegen, Mitwirken bei Formatentwicklungen und neue Aufgaben: In der Freienvertretung arbeiten wir seit langem daran und diese Initiative ist ein großer Schritt.

Damit daraus ein Aufbruch wird, braucht es jetzt die aktive Mitwirkung aller Beteiligten: vor allem der Redaktionsleitungen und Führungskräfte: Je mehr angeboten wird, desto attraktiver wird diese neue Jobbörse sein. Und das Thema muss endlich raus aus der zweifelhaften Ecke: Wer sich hier meldet, der sagt nicht, dass er sonst nichts findet, sondern im Gegenteil – die Botschaft heißt: „Ich möchte mich weiterentwickeln oder etwas Neues lernen“. Und auf Redaktionsseite: „Wir freuen uns über Leute aus dem Haus, die kreativ und flexibel sind und Lust auf Neues haben“.

Dadurch profitiert der BR auf lange Sicht – durch mehr Austausch untereinander, den Einsatz von besonderen Fähigkeiten für neue wie etablierte Projekte, und Freie finden Entwicklungsmöglichkeiten.

Aus zahlreichen Anfragen kennen wir die Ängste, dass wegen Kürzungen und Veränderungen oder die anstehende Priorisierung der eigene Job wegfällt oder gekürzt wird. Auf der anderen Seite gibt es aber immer wieder neuen personellen Bedarf und zumindest innerhalb der PDI soll er nun sichtbar und für alle zugänglich werden.

So könnte aus dem Teamsraum der PDI eine BR-weite Jobbörse werden, die das verschlafene Vorgängermodell im Intranet durch eine dynamische Plattform ablöst.

Wir begleiten den Prozess kritisch, hoffen aber, dass sich der Erfolg auf den ganzen BR ausweiten lässt.

Wechsel in der Freienvertretung | ARD-Freienkongress Ende März 2022 | ver.di: Austausch über das neue Honorierungssystem

Liebe Kolleginnen und Kollegen,  

2022 ist ja nun schon einen Monat alt. Hoffentlich seid Ihr gut ins neue Jahr gestartet. In der Freienvertretung ist schon einiges passiert in den ersten Wochen des Jahres. 

 

Wechsel in der Freienvertretung 

Das Jahr 2022 beginnt mit Veränderungen in der Freienvertretung. Leider haben unsere liebgewonnen Freienvertreter:innen Caroline von Eichhorn und Simon Plentinger zum 31.1.2022 ihr Amt niedergelegt. Nachrücker sind Julia Lange und Emanuel Abréu 

Caroline und Simon haben neue berufliche Projekte in Angriff genommen, hinzu kommt die private-familiäre Herausforderung, Eltern kleiner Kinder zu sein oder Eltern zu werden. Gemäß dem Wahlergebnis von 2020 folgen die beiden Kandidaten mit der höchsten Stimmenzahl nach: Julia Lange und Emanuel Abréu. 

Die beiden Neuen haben bereits im Januar an unseren Sitzungen teilgenommen und erste ehrenamtliche Beratungen gemacht. Julia Lange arbeitet im Bereich Unterhaltung, überwiegend für die Sendung „schlachthof“, Emanuel Abréu ist bei PULS in den Bereichen Events, Werbung und Kampagnen tätig. Im Interview haben wir Caroline, Simon, Julia und Emanuel über ihre Beweggründe und Motivationen befragt. Denn sie sind mit die ersten Kandidaten, die einer jüngeren Generation angehören. Mehr über das Spannungsfeld von Freienvertretung, Familie und Freier Mitarbeit im Intranet (der Link funktioniert nur innerhalb des BR-Netzes) 

 

ARD-Freienkongress 

Vom 23. – 25.März 2022 findet der ARD-Freienkongress statt. Jeweils ab 18 Uhr wollen wir mit Euch, Kolleg:innen, Politiker:innen, Verantwortlichen in den Sendern und Gewerkschaftsvertretern aktuelle Themen diskutieren. Also merkt Euch den Termin vor.  

Geplant sind zwei medienpolitische Podiumdiskussionen am Mittwoch und am Freitag jeweils ab 18 Uhr und ein Abend mit serviceorientierten kleineren Veranstaltungen rund um das Leben als feste Freie. Wegen Corona ausschließlich digital. 

Wir haben lange diskutiert und überlegt, ob wir als BR-Freienvertretung eine Veranstaltung in Präsenz hinbekommen, wenn wir den Termin in den Sommer verschieben. Wegen der vielen Unabwägbarkeiten haben wir uns dagegen entschieden.  

Hoffen wir, dass Corona nicht ewig unser Leben beeinträchtigt und wieder bessere Zeiten kommen, in denen wir uns als echte Menschen begegnen können. 

 

Austausch über das neue Honorierungssystem  

ver.di lädt am Freitag, 4.2.2022 ab 18 Uhr zu einer Videokonferenz via WebEx ein. Sie richtet sich auch an Nicht-Mitglieder. 

Bitte plant etwa 90 Minuten dafür ein. Die Gesprächsrunde leiten für euch:  

Susanne Delonge, 12a-Freie und stellvertretende Verbandsvorsitzende des Senderverbands Bayern
Birgit Harprath, 12a-Freie und langjähriges Mitglied der Tarifkommission 
Annette Greca, Gewerkschaftssekretärin für Rundfunk, Film, audiovisuelle Medien bei ver.di Bayern 

Es wäre wichtig, am Ball zu bleiben und den Gewerkschaften zu spiegeln, was Euch stört und was Ihr Euch wünscht, nur so können Sie gut mit dem BR verhandeln. 

Die Einwahldaten zum virtuellen Austausch findet Ihr hier: https://rundfunk.verdi.de/… 

Bericht zur FV-Diskussion zum neuen Honorierungssystem | 12a-Statusprüfung | Neue Hausausweise | To-dos zum Jahreswechsel

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

und wieder ist ein Jahr vergangen, das viele von euch daheim am Küchentisch im improvisierten Büro verbracht haben – ohne den Ratsch in der Kaffeeküche und die guten Tipps der fleißigeren Intranetleserinnen und -leser.
Zumindest da können wir Abhilfe schaffen:

Diskussion der Freienvertretung zum Honorierungssytem: Die magische Zahl 85.XX

Mehr als 160 von euch freien Kolleginnen und Kollegen waren bei unserer Diskussionsveranstaltung zum neuen Honorierungssystem Mitte November dabei und haben mit den Verantwortlichen zum Teil sehr leidenschaftlich debattiert. Unseren Nachbericht im Intranet haben viele von Euch eventuell übersehen. Deshalb hier noch mal der Link:

http://intranet.br.de/wir-im-br/vertretungen/freienvertretung/nachbericht-honorarsystem-veranstaltung-100.html (alle Intranet-Links funktionieren nur im BR-Netz)

Alle Jahre wieder: 12a-Statusprüfung

Spätestens bis zum 12. Januar 2022 müssen alle festen Freien den Antrag zur 12a-Statusprüfung abgeben, damit Ihr lückenlos als arbeitnehmerähnlich Beschäftigte geführt werdet.
Im Intranetartikel findet ihr das Formular und auch die E-Mail-Adresse, an die der unterschriebene Antrag geschickt werden soll.
http://intranet.br.de/personalthemen/regelungen/statuspruefung-2022-12a-100.html (auch dieser Link funktioniert nur im BR-Netz)

Bitte lächeln: Neue Hausausweise

Wer von Euch sich noch nicht um einen Fototermin für seinen neuen BR-Hausausweis gekümmert hat, muss sich sputen – oder ein Foto einschicken. Alles Wissenswerte findet ihr im Intranet:
http://intranet.br.de/arbeitsplatz/buero/hausausweise-austausch-2021-100.html

Familienzuschlag für über 16-jährige Kinder: Unterhaltsbescheinigung nicht vergessen

Wer Kinder hat, die nicht mehr daheim wohnen, aber Geld kosten, weil sie studieren, eine Ausbildung machen oder Ähnliches, der muss am Jahresanfang eine Unterhaltsbescheinigung vorlegen.
http://intranet.br.de/personalthemen/regelungen/familienzuschlag-2021-100.html

Zum Jahreswechsel: Steuern sparen und Zuschüsse sichern

Wer Steuerfreibeträge geltend machen will sowie alle privat Krankenversicherten und Selbstzahler bei der gesetzlichen Krankenversicherung müssen auch noch akiv werden: http://intranet.br.de/personalthemen/regelungen/jahreswechsel-steuern-zuschuesse-2021-2022-100.html

Beschäftigung zwischen den Jahren: Abgabefrist VG Wort am Montag, 31.1.2022

Vielleich ist dem einen oder der anderen von Euch langweilig, dann denkt dran: Am 31.01.2022 ist Meldeschluss bei der VG Wort in folgenden Bereichen: Video, Hörfunk, Fernsehen, Sprachtonträger, Presse, Wissenschaft sowie die Sonderausschüttung für Urheber im Bereich Texte im Internet. Wer bis dahin seine Meldungen nicht abgegeben hat, kann an der diesjährigen Ausschüttung nicht teilnehmen. Er kann zwar alle seine Beiträge noch drei Jahre nachmelden, bekommt das Geld aber erst 2022.
Wer von Euch noch nicht VG-Wort-Mitglied ist, hat nur bis zum 31. Dezember 2021 Zeit, einen Wahrnehmungsvertrag abzuschließen. (Einsendeschluss per Post, Posteingang bei der VG WORT).

 

Wir wünschen Euch ein paar erholsame Tage und einen guten Start ins neue Jahr.

Es grüßt Eure Freienvertretung:

Georg Bayerle
Caroline von Eichhorn
Steffi Illinger
Christina Lutz
Simon Plentinger
Friedrich Schloffer
Julia Seidl
Peter Weiß
Katharina Wesely

Honorierungssystem Veranstaltung der FV I Steuerungskonzept erst 2023 I Altersvorsorge im BR I BJV-Urteil zu Tagesreporter-Pauschalen

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

wir möchten euch heute wieder über einige Dinge informieren:

Das neue Honorierungssystem – viele offene Fragen

Der BR hat mit dem neuen Honorierungssystem mehr Gerechtigkeit versprochen. Auch zwei Monate nach Einführung rumort es unter den Mitarbeitenden. Deshalb lädt die Freienvertretung zu einer Online-Informationsveranstaltung, am Dienstag, 16. November 2021 von 17.00 -18.30 Uhr. Hier geht’s zum aktuellen Artikel im BR-Intranet, in dem ihr auch den Link zur Teams-Veranstaltung findet.

12A-Steuerungskonzept kommt erst 2023

Die „12a-Steuerung“ wird aufgeschoben und soll nun erst zum 1. Januar 2023 kommen, wie in diesem Intranet-Artikelbekannt gegeben wurde. Zuvor war die Einführung für Anfang 2021, dann für Anfang 2022 geplant. Vielleicht hat auch unsere Kritik (etwa, dass viele Fragen ungeklärt sind oder, dass ungünstige Wechselwirkungen mit dem neuen Honorierungssystem entstehen) dazu beigetragen.

Klage vor dem Bundesarbeitsgericht: BR muss Tagesreporter nach dem Tarifvertrag honorieren

Der BJV hat nun auch vor dem Bundesarbeitsgericht die Klage gewonnen, dass festfreie Tagesreporter der Redaktion „Bayern Aktuell“ nach den Sätzen des Tarifvertrags honoriert werden müssen. Bereits im April 2019 hatte dies ein Klagender vor dem Arbeitsgericht erstritten. Die Klage vor dem Bundesarbeitsgericht hat nun der BJV als Gewerkschaft und keine Einzelperson gewonnen, was ein Novum ist. Die Vergütung der pauschalierten Reporter nach Tagespauschalen, wie sie seit 2016 erfolgt, ist damit tarifwidrig. Konkret heißt es: Wie auch schon zuvor praktiziert können Tagesreporter auf eine werksbezogene Honorierung bestehen. Dies macht Sinn, wenn das Werkshonorar höher ist. Was zu tun ist, haben wir hier im BR-Intranet im Juni 2020 beschrieben.

Altersvorsorge im BR – Neue Verträge mit der Presseversorgung nur noch bis Jahresende

Aus gegebenem Anlass wollen wir noch einmal auf die Möglichkeiten der Altersvorsorge im BR für Freie Mitarbeitende aufmerksam machen. Insbesondere gibt es zum einen die Möglichkeit Mitglied der Pensionskasse Rundfunk zu werden, zum anderen gibt es für JournalistInnen, die überwiegend tagesaktuell arbeiten, die Möglichkeit, eine Altersvorsorge mit dem Versorgungswerk der Presseabzuschließen. In beiden Varianten bezahlt der BR einen Zuschuss zu den eingezahlten Beiträgen. Es lohnt sich also, sich über die Möglichkeiten zum Beispiel auf der Seite der Freienvertretung im Intranet zu informieren.
Während die Pensionskasse in diesem Sommer 50-jähriges Jubiläum gefeiert hat, wurde die Freienvertretung darüber informiert, dass die Möglichkeit, neue Verträge (laufende Verträge sind nicht betroffen) mit der Presseversorgung abzuschließen, zum Jahresende auslaufen wird.
Im Intranet soll darüber in den kommenden Wochen noch informiert werden. Da die Beratung gegebenenfalls einigen Vorlauf braucht, wollten wir euch dennoch schon jetzt informieren. Wer sich für diese Möglichkeit interessiert, sollte sich also gegebenenfalls noch zeitnah entsprechend beraten lassen. Die entsprechenden Kontakte findet ihr hier im Intranet.

Die Links ins Intranet funktionieren nur im BR-Netz.

Es grüßt Eure Freienvertretung:

Georg Bayerle
Caroline von Eichhorn
Steffi Illinger
Christina Lutz
Simon Plentinger
Friedrich Schloffer
Julia Seidl
Peter Weiß
Katharina Wesely

Veranstaltungen zum Honorierungssystem

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

uns erreichen fortlaufend eure Anfragen und Rückmeldungen zum neuen Honorierungssystem – und auch einiger Unmut.
Deswegen noch einmal der Hinweis zur Verdi-Veranstaltung am Mittwoch, den 13.10.2021, von 18.00 -19:30 Uhr zum Thema „Ein Monat Honorierungssystem beim BR“.
Den Link zu der Veranstaltung findet ihr hier: https://rundfunk.verdi.de/service/veranstaltungen/++co++5bc857d0-1abf-11ec-8e9a-001a4a160119
Eure Rückmeldungen sind wichtig für Verdi, die ja am Verhandlungstisch mit saßen, bis der BR einseitig die Verhandlungen aufgekündigt hat. Verdi plädiert nun für eine Schiedsstelle, wo ihr euch hinwenden könnt, wenn ihr eure Eingruppierung anzweifelt.

Auch die Freienvertretung plant zum neuen Honorierungssystem eine Veranstaltung, und zwar am
Dienstag, den 16.11.2021, 17.00-18.30 Uhr
Den Einladungslink und die Infos dazu werden wir zeitnah an euch verschicken.
Schon jetzt aber sammeln wir zur Vorbereitung euer Feedback, Stimmungen und Meinungen: Welche Erfahrungen habt ihr mit dem neuen Honorierungssystem gemacht? Seid ihr mit eurer Eingruppierung zufrieden und findet ihr eure Arbeitsleistung adäquat bezahlt? Was ist eure Meinung zur neuen Pausenregelung, die die Schichten auf 8,5 Stunden ausdehnt?

Urlaubstage, Onlinezuschlag, neues Honorierungssystem

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

falls ihr noch nicht informiert worden seid, es gibt ein Gerichtsurteil zum Online-Zuschlag:

https://mmm.verdi.de/tarife-und-honorare/tariflicher-zuschlag-bleibt-obendrauf-75825

Außerdem plant ver.di am 13. Oktober eine Veranstaltung zum Thema „Ein Monat Honorierungssystem beim BR“ von 18-19:30 Uhr.
Den Link zu der Veranstaltung findet ihr hier: https://rundfunk.verdi.de/service/veranstaltungen/++co++5bc857d0-1abf-11ec-8e9a-001a4a160119

Außerdem haben wir für Euch Wissenwertes über die Urlaubstage der 12A-ler zusammengefasst:

Immer wieder gibt es Probleme bei aus dem Vorjahr übertragenen Urlaubstagen, die dann nicht mehr rechtzeitig genommen werden können. Viele Resturlaubstage – das gibt festen Freien erst mal eine Schein-Sicherheit, falls die Auftragslage wider Erwarten doch schlechter ausfällt als gedacht.

Wir haben aber öfters erlebt, dass es dann bis zu dem Stichtag 30.4. Probleme geben dabei kann, diese restlichen Urlaubstage noch zu nehmen z.B. wegen Krankheit oder einer erhöhten Auftragslage. Mit dem Verfall von Urlaubstagen geht dann auch Geld verloren.

Zur Veranschaulichung:

Der Urlaubsanspruch berechnet sich aus dem 250.Teil der gesamten Honorareinkünfte.

Mitarbeiter xy verdient bspw. 25.000 Euro im Jahr. Daraus ergibt sich dann ein Urlaubstagessatz von 100 Euro. Bei 31 Urlaubstagen stehen dem Mitarbeiter so 3.100 Euro zu. Damit kommt er auf ein Jahreseinkommen von 28.100 Euro.  Im Folgejahr hat er/sie dann einen Urlaubstagessatz von 112,40 Euro.  Aus diesem Grund macht es Sinn, die Urlaubstage auch im entsprechenden Jahr abzunehmen.

Diese Vorgehensweise empfiehlt sich für Mitarbeiter*innen:

*die Probleme haben, den 12A-Status zu halten

*die Ausgleichszahlungen beantragen müssen/wollen, weil die Ausgleichszahlung abzüglich nicht genommener Urlaubstage berechnet wird.

*die in Elternzeit gehen, um für das Elterngeld den maximal möglichen Verdienst vorlegen zu können.

*die unter Umständen durch Mutterschutz oder unbezahlten Urlaub veränderte Urlaubsansprüche haben und ebenfalls Gefahr laufen, die Urlaubstage so nicht mehr unterzubringen.

*die aus der Elternzeit kommen und ihre tariflichen Leistungen insbesondere die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall neu verdienen müssen.

Erklärung: Das Urlaubsgeld wird nach neuer Rechtsprechung in der gleichen Höhe wie vor der Elternzeit gewährt. Die gesetzliche Grundlage dafür ist das Bundesurlaubsgesetz, das auch für Feste Freie gilt. Die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall aber bleibt 12a-tarifkonform weiterhin der 365. Teil der Einkünfte aus dem Vorjahr. Daher sind die Tagessätze von frisch gebackenen Eltern, die erkranken, oft sehr gering. Auch Familienzuschlag (2021: 144,50 Euro) wird nur in vollem Umfang gewährt, wenn die (Vor)Jahreseinkünfte das niedrigste Tarifgehalt eines Festangestellten überschreiten (im Jahr 2021:  32.000)

Auch unter diesem Aspekt ist es sinnvoll, nicht viele Urlaubstage aufzuheben: Denn Resturlaub aus dem Vorjahr wird in das laufende Verdienstjahr eingebucht und kann nicht rückwirkend in das alte Jahr einberechnet werden. Natürlich gibt es für Einzelne immer wieder Gründe, Urlaub aufzusparen und ins neue Jahr mitzunehmen. Aber wir möchten dafür sensibilisieren, dass das Aufheben auch zahlreiche Auswirkungen hat, die man bedenken sollten.

Auf jeden Fall muss Resturlaub bis zum 30.4. des Folgejahres genommen werden. Der BR kann ihn nicht weiter auf die darauffolgenden Monate übertragen.

Es grüßt Eure Freienvertretung

Georg Bayerle
Caroline von Eichhorn
Steffi Illinger
Christina Lutz
Simon Plentinger
Friedrich Schloffer
Julia Seidl
Peter Weiß
Katharina Wesely