Satzung des Vereins „Die Freienvertretung im BR“

 

Fassung vom 12.07.2017

 

1. Name, Sitz

 

1.1. Der Name des Vereins lautet: „Die Freienvertretung im BR“.

 

1.2. Der Verein soll in das Vereinsregister eingetragen werden. Nach der Eintragung lautet sein Name: „Die Freienvertretung im BR e.V.“.

 

1.3. Der Verein hat höchstens 9 Mitglieder.

 

1.4. Sitz des Vereins ist München.

 

2. Vereinszweck

 

2.1. Zweck des Vereins ist allein die Vertretung der Interessen der freien Mitarbeiter*innen (Freie) des Bayerischen Rundfunks (BR) innerhalb wie außerhalb des BR und gegenüber dem BR. Der Verein ist unabhängig und überparteilich.

 

2.2. Der Vereinszweck wird einerseits realisiert durch Informieren, Beraten und Unterstützen der Freien des BR sowie andererseits durch Unterstützung der gemäß Art. 20 BayRG gewählten Freienvertretung des BR

 

3. Ordentliche Mitgliedschaft

 

3.1. Ordentliche Mitglieder des Vereins können nur natürliche Personen werden.

 

3.2. Als ordentliches Mitglied des Vereins wird aufgenommen, wer gemäß Art. 20 BayRG in die Freienvertretung des BR gewählt wurde.

 

3.3. Die Aufnahme neuer Mitglieder in den Verein erfolgt durch den Vorstand des Vereins auf schriftlichen Antrag. Mit der Aufnahme eines neuen Mitglieds in den Verein erlischt ohne weiteres die Mitgliedschaft desjenigen Vereinsmitglieds, das nicht mehr der gewählten Freienvertretung im BR angehört und bei der vorangegangenen Wahl zur Freienvertretung die geringste Stimmenanzahl auf sich vereinigen konnte.

 

3.4. Mitgliedsbeiträge werden für ordentliche Mitglieder nicht erhoben.

 

4. Außerordentliche Mitgliedschaft

 

4.1. Der Vorstand kann jederzeit außerordentliche Mitglieder in den Verein aufnehmen, sofern sie sich bereit erklären, die Vereinszwecke und -ziele aktiv oder materiell zu unterstützen.

 

4.2. Ein Anspruch auf außerordentliche Mitgliedschaft besteht nicht.

 

4.3. Außerordentliche Mitglieder haben kein Stimmrecht und können nicht in den Vorstand gewählt werden.

 

4.4. Der Vorstand des Vereins kann für außerordentliche Mitglieder einen Mitgliedsbeitrag festsetzen.

 

5. Organe des Vereins

 

Organe des Vereins sind:

 

– Die Mitgliederversammlung,

 

– Der Vorstand.

 

6. Die Mitgliederversammlung

 

6.1. Die ordentliche Mitgliederversammlung findet mindestens einmal jährlich statt. Eine außerordentliche Mitgliederversammlung ist vom Vorstand einzuberufen, wenn es das Vereinsinteresse erfordert. Der Vorstand lädt zu einer Mitgliederversammlung die ordentlichen und außerordentlichen Mitglieder durch Zusendung einer Tagesordnung per Post, Fax oder E-Mail ein. Die Einladungsfrist für eine ordentliche Mitgliederversammlung beträgt vier Wochen. Für eine außerordentliche Mitgliederversammlung kann der Vorstand die Einladungsfrist auf eine Woche verkürzen.

 

6.2. In den Jahren, in denen gemäß Art. 20 BayRG eine neue Freienvertretung gewählt wird, hat der Vorstand die ordentliche Mitgliederversammlung zeitnah nach dieser Wahl einzuberufen.

 

6.3. Die Mitgliederversammlung ist ohne Rücksicht auf die Anzahl der Erschienenen beschlussfähig. Sie wählt aus ihrer Mitte einen Versammlungsleiter und einen Protokollführer.

 

6.4. Beschlüsse werden durch Abstimmung gefasst, wobei die Mehrheit der anwesenden ordentlichen Mitglieder entscheidet. Zu Satzungsänderungen und zu Beschlüssen über die Auflösung des Vereins ist mindestens die ¾-Mehrheit der ordentlichen Mitglieder erforderlich.

 

6.5. Nach Beginn einer neuen Amtszeit der Freienvertretung gemäß Art.20 BayRG und der Aufnahme neuer Mitglieder gemäß 3.3 wird von der nach 6.2 einberufenen Mitgliederversammlung aus der Reihe der ordentlichen Mitglieder der neue Vorstand gewählt.

 

6.6. Die Vereinsmitglieder sind für den Verein unentgeltlich tätig; die Annahme eines vom BR gezahlten Aufwendungsersatzes ist ihnen gestattet.

 

7. Der Vorstand

 

7.1. Der Vorstand besteht aus dem 1. Vorsitzenden und dem 2. Vorsitzenden.

 

Der 1. und 2. Vorsitzende vertreten den Verein gerichtlich und außergerichtlich jeweils allein.

 

7.2. Der amtierende Vorstand bleibt bis zur Wahl des neuen Vorstands im Amt.

 

7.3. Der Vorstand führt die Geschäfte des Vereins.

 

8. Protokolle

 

Die Beschlüsse des Vorstandes und der Mitgliederversammlungen werden protokolliert, vom Versammlungsleiter und Protokollführer unterzeichnet und stehen allen Mitgliedern zur Einsicht zur Verfügung.

 

Satzung vom 10. Dezember 2007, geändert am 18.10.2008

 

in der am 12.07.2017 beschlossenen Fassung

 

(gezeichnet durch die aktuellen Vereinsmitglieder)

 

Christina Lutz

 

Yvonne Maier

 

Elisabeth Mayer

 

Hellmuth Nordwig

 

Johannes Roßteuscher

 

Friedrich Schloffer

 

Arndt Wittenberg

 

Achim Zeppenfeld