Neuerungen bei Pauschalverträgen

 

Seit kurzer Zeit ist der Passus über die Teilnahme an Tariferhöhungen in den Pauschalverträgen gestrichen worden. Das heißt, Pauschalisten nehmen nicht mehr (automatisch) an Tariferhöhungen teil. Diese müssen bei einem Neuabschluss oder einer Verlängerung des Vertrags selbst nachverhandelt werden. Dies begründet die Personalabteilung damit, dass bei Tariferhöhungen nur die Mindesthonorare erhöht werden müssen. Es gebe also keinen Automatismus für Pauschalisten, solange sie nicht am unteren Rand des Honorarrahmens liegen.

Im Gespräch der Freienvertretung mit den BR-Vernatwortlichen wurde noch einmal ausdrücklich festgehalten, dass Pauschalverträge und die darin enthaltenen Regelungen, wie z.B. eine Kündigungsvereinbarung, die tarifvertraglichen Rechte des Mitarbeiters/der Mitarbeiterin nicht beinträchtigen.