Gagisten und zeitweiliger Anspruch auf Arbeitslosengeld

 

arbeitsagentur-logo   Die Neuregelung des SV-Meldeverfahrens kann für Gagisten je nach dem Umfang ihrer Beschäftigung eine Schlechterstellung bedeuten.

Die Gagisten haben zwar für die Sozialversicherungen unter Umständen jetzt einen längeren Versicherungszeitraum. Dies bedeutet höhere Beiträge zur Rentenversicherung, wovon auch der BR mit höheren Arbeitgeberanteilen betroffen ist.

Bei der Arbeitslosenversicherung sind jedoch die gesetzlichen Zeiträume für Beitrags- und Leistungsrecht unterschiedlich. Wer Leistungen in Anspruch nehmen will, bei dem prüft die Arbeitsagentur, an welchen Tagen er tatsächlich beschäftigt war.

Um zu verdeutlichen, dass die gemeldeten Versicherungszeiträume nicht zwingend auch die tatsächlichen Beschäftigungszeiträume widerspiegeln, kommt die Abteilung Vergütungsmanagement einem häufig geäußerten Wunsch aus Reihen der Gagisten nach, indem sie den Arbeitsbescheinigungen eine gesonderte Aufstellung über die tatsächlichen Beschäftigungstage beilegt.

Informationen zum Anspruch auf Arbeitslosengeld für freie Mitarbeiter sind zu folgendem Link zu finden:

Anwartschaftszeit / Arbeitsagentur