Pauschalvertrag und 12a-Status

 

Beides ist grundsätzlich unabhängig voneinander. Ein Pauschalist erwirbt also nicht automatisch den 12a-Status. Er kann diesen aber wie jeder andere freie Mitarbeiter beantragen, sobald die Voraussetzungen vorliegen. Bei der Statusprüfung zählt die Pauschale zu den Einkünften, die der Freie vom BR erhält.

Der 12a-Status endet auch nicht, wenn ein Pauschalvertrag ausläuft. Die Stammredaktion muss dann also für die Weiterbeschäftigung des Freien sorgen und rechtzeitig mit ihm über Perspektiven sprechen (dies sollte der Mitarbeiter gegebenenfalls einfordern). Anderenfalls haben 12a-Pauschalisten möglicherweise Anspruch auf Ausgleichszahlung, sofern sie regelmäßig den Antrag auf Statusfeststellung gestellt haben.