Das Freienstatut in der Neufassung von 2019
Der vom BR und der Freienvertretung überarbeiteten und vom Intendanten erlassenen Fassung des Statuts hat der Rundfunkrat des Bayerischen Rundfunks am 24.10.2019 zugestimmt. Sie tritt am 01.11.2019 in Kraft.
Das Freienstatut in der Erstfassung vom 2017
Art. 20 des Bayerischen Rundfunkgesetzes – BayRG ist am 1.1.2017 in Kraft getreten. Dem vom BR und der Freienvertretung erarbeiteten und vom Intendanten erlassen Statut hat der Rundfunkrat des Bayerischen Rundfunks am 30.3.2017 zugestimmt. Es trat am 1.4.2017 in Kraft.