Das Freienstatut in der Neufassung von 2023

BR-Freienstatut 2023

Der vom BR und der Freienvertretung überarbeiteten und von der Intendantin erlassenen Fassung des Statuts hat der Rundfunkrat des Bayerischen Rundfunks am 12.05.2023 zugestimmt. Sie tritt am 01.06.2023 in Kraft.

Hier noch die wichtigsten Änderungen:

  • Die regelmäßige Amtszeit der Mitglieder der Freienvertretung beträgt vier Jahre (§10,1). Bisher betrug die Amtszeit drei Jahre.
  • Bisher konnte die Freienvertretung für ihre Aufgaben 50 zusätzliche ganze Tagessätze für die Erfüllung ihrer Aufgaben abrufen. Die Festlegung auf die Anzahl der Arbeitstage wurde in der Neufassung des Statuts gestrichen und durch die Formulierung ersetzt: Zusätzlich kann die Freienvertretung ganze Tagessätze zur Erfüllung ihrer Aufgaben nach Bedarf und im Einvernehmen mit dem BR abrufen (§15,4)
  • Auch die regelmäßige Evaluation am Ende der Amtszeit ist nicht mehr dringend nötig. BR oder Freienvertretung können diese allerdings jederzeit verlangen (§19)

 

Das Freienstatut  in der Neufassung von 2019

BR-Freienstatut 2019

Der vom BR und der Freienvertretung überarbeiteten und vom Intendanten erlassenen Fassung des Statuts hat der Rundfunkrat des Bayerischen Rundfunks am 24.10.2019 zugestimmt. Sie tritt am 01.11.2019 in Kraft.

Das Freienstatut in der Erstfassung vom 2017

BR-Freienstatut 2017

Art. 20 des Bayerischen Rundfunkgesetzes – BayRG ist am 1.1.2017 in Kraft getreten. Dem vom BR und der Freienvertretung erarbeiteten und vom Intendanten erlassen Statut hat der Rundfunkrat des Bayerischen Rundfunks am 30.3.2017 zugestimmt. Es trat am 1.4.2017 in Kraft.