Im Tarifvertragsgesetz (TVG) sind die rechtlichen Rahmenbedingungen für Tarifverhandlungen festgelegt. Laut §12a TVG gelten diese Regeln auch für arbeitnehmerähnliche Personen. Der Begriff „arbeitnehmerähnlich“ wird genau definiert.
§12a TVG ist gewissermaßen die Grundlage für den „Tarifvertrag für arbeitnehmerähnliche Personen“ zwischen den Gewerkschaften und dem BR.
Hier findet Ihr den Text dieser Vereinbarungen sowie den Leitfaden Online-Zuschlag.
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Alle Honorarrahmen findet Ihr hier
Tarifvertrag für arbeitnehmerähnliche Personen (Stand 01.01.2023)
Tarifvertrag Honorare / Neues Honorierungssystem redaktionelle Tagesdienste (Stand 01.04.2023)
Kategorien – redaktionelle Tagesdienste (Stand 01.04.2023)
Honorarfortzahlung im Krankheitsfalle
Zahlung von Zuschüssen bei Schwangerschaft
Gewährung von bezahltem Urlaub
Zahlung eines Familienzuschlages
Einbeziehung der Gagenempfänger und -empfängerinnen
Tarifvertrag für Choraushilfen
Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen
Urheber- und verwandte Schutzrechte der Mitwirkenden
Urheberrechte arbeitnehmerähnlicher Personen des BR
Verhaltenskodex freie Mitarbeiter
Tarifliche Leistungen (Stand Januar 2023)
Die tarifvertraglichen Vereinbarungen findet Ihr auch im BR-Intranet: