Im Tarifvertragsgesetz (TVG) sind die rechtlichen Rahmenbedingungen für Tarifverhandlungen festgelegt. Laut §12a TVG gelten diese Regeln auch für arbeitnehmerähnliche Personen. Der Begriff „arbeitnehmerähnlich“ wird genau definiert.

 

§12a TVG ist gewissermaßen die Grundlage für den „Tarifvertrag für arbeitnehmerähnliche Personen“ zwischen den Gewerkschaften und dem BR.

Hier findet Ihr den Text dieser Vereinbarungen sowie den Leitfaden Online-Zuschlag.
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Alle Honorarrahmen findet Ihr hier

 

pdf-iconTarifvertrag für arbeitnehmerähnliche Personen (Stand 01.01.2023)

pdf-iconTarifvertrag Honorare / Neues Honorierungssystem redaktionelle Tagesdienste (Stand 01.04.2023)

pdf-iconKategorien – redaktionelle Tagesdienste (Stand 01.04.2023)

pdf-iconHonorarfortzahlung im Krankheitsfalle

pdf-iconZahlung von Zuschüssen bei Schwangerschaft

Gewährung von bezahltem Urlaub

Richtlinien zum Honorarrahmen

Zahlung eines Familienzuschlages

Einbeziehung der Gagenempfänger und -empfängerinnen

Tarifvertrag für Choraushilfen

Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen

Urheber- und verwandte Schutzrechte der Mitwirkenden

  Leitfaden Online-Zuschlag

 Urheberrechte arbeitnehmerähnlicher Personen des BR

 Verhaltenskodex freie Mitarbeiter

Tarifliche Leistungen (Stand Januar 2023)

 

 

 

Die tarifvertraglichen Vereinbarungen findet Ihr auch im BR-Intranet:

Regelungen für freie Mitarbeitende