ARD-Freienkongress 2023 in Köln

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

wir wollten Euch auf den ARD-Freienkongress 2023 hinweisen. Er findet am 13. und 14. Oktober beim WDR in Köln statt. 

Es erwarten Euch viele interessante Diskussionen, Panels und Workshops, u.a. KI, Altersvorsorge, Freie im Personalrat, KEF, Arbeitsrecht, Honorare. Mit dabei sind u.a. WDR-Intendant Tom Buhrow und die stellvertretende Ministerpräsidentin von NRW Mona Neubaur (Bündnis 90/Die Grünen). Viele weitere spannende Gäste kommen für zwei Tage aus ganz Deutschland nach Köln gereist.

Von der Freienvertretung fahren auch ein paar Leute hin. Teile des Kongresses werden auch gestreamt.
Das genaue Programm ist noch nicht ganz festgezurrt, aber wir wollten Euch schon mal rechtzeitig informieren. Es ist auch ein Hotelkontingent bis Ende August reserviert.
Mehr dazu findet ihr die nächsten Wochen unter: https://www.ard-freie.de/save-the-date-ard-zdf-freienkongress-am-13-14-10-2023-beim-wdr-in-koeln

Die neue Freienvertretung ist gewählt!

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

die neue Freienvertretung ist gewählt!

In den kommenden vier Jahren vertreten Euch Emanuel Abréu, Simon Ball, Katrin Bohlmann, Barbara Fuß, Steffi Illinger, Julia Lange, Christina Lutz, Peter Weiß und Katharina Wesely.
Die neue Freienvertretung übernimmt voller Tatendrang Mitte Juli die Amtsgeschäfte. Danke an alle Wähler:innen, die den neun Kolleg:innen ihr Vertrauen geschenkt haben.

Ein ganz großes Dankeschön sagen wir allen Kandidatinnen und Kandidaten. Mit 19 Bewerber:innen hatten wir lange nicht gerechnet.

Trotzdem hat nur die Hälfte der BR-Freien ihr Wahlrecht wahrgenommen. Engagement-Ermüdung? Unzufriedenheit oder vielmehr volle Zufriedenheit mit der Freienvertretungsarbeit? Zu viel um die Ohren? Technische Probleme beim Wählen? Oder gar Nichtwähler aus Frust und Protest? Wir freuen uns über jeden Hinweis, woran es lag und was wir anders oder besser machen können.

Hier noch der Link zum Intranetartikel: https://intranet.mm.br.de/wir-im-br/vertretungen/freienvertretung/freienvertretung-gewaehlt-100.html

Wahl zur Freienvertretung – Info-Termin für Kandidat:innen

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

 

 

Alle Fragen zur Kandidatur beantworten wir am Donnerstag, den 4.Mai um

10 Uhr in teams.

Den Link zur Veranstaltung findet Ihr im Intranet hier:

 

https://intranet.br.de/wir-im-br/vertretungen/freienvertretung/termin-wahl-freienvertretung-100.html

 

Natürlich könnt Ihr auch jederzeit Eure Fragen direkt an uns richten:

info(at)freienvertretung.de

 

 

Mehr dazu gibt es hier:

 

https://intranet.br.de/wir-im-br/vertretungen/freienvertretung/2023-wahl-freienvertretung-infoveranstaltung-100.html

 

und auf unserer Website:

 

https://www.freienvertretung.de/wahl-zur-freienvertretung-2023/

 

Aufwand als Freienvertreter:in

Wie viel Arbeit erwartet die künftigen Freienvertreter:innen?

Sitzungen

Die Freienvertretung trifft sich alle vierzehn Tage zu abendlichen Sitzungen und plant Veranstaltungen, diskutiert allgemeine Themen, bespricht komplizierte Beratungsfälle in der Runde

Die Sitzungen dauern meistens zweieinhalb bis drei Stunden.

Termine

Hinzu kommen weitere Termine, die wir nicht unbedingt in voller Besetzung wahrnehmen:

Treffen mit der Intendantin, der Personalchefin, einzelnen Direktor:innen oder weiteren Führungskräften, dem Personalrat, den Gewerkschaften usw.

Arbeit in diversen Gremien (z.B. Diversity-Beirat, Campus-Operativteam, Produktion 4.0)

Kommunikation

Zwischen den Sitzungen läuft viel über E-Mails und Teams:

Terminplanung, Klärungsbedarf oder Unterstützung bei komplizierten Beratungen, Abstimmungen über die Kommunikation im Haus.

Sprechstunde

Ein:e Freienvertreter:in ist eine Woche lang zuständig für die Beantwortung der Anfragen von Kolleg:innen, die uns erreichen, sowie für die Vor- bzw. Nachbereitung der Sitzungen.

Fortbildung

Insbesondre neue Freienvertreter:innen können sich Kompetenzen aneignen, die bei der Beratung wichtig sind.

Klausur und Supervision

Ein- bis zweimal im Jahr trifft sich die Freienvertretung zur Klausur, um über Arbeitsweisen und Strategien zu diskutieren sowie Supervision in Anspruch zu nehmen. Die Teilnahme ist verpflichtend.

Tarifabschluss | Treffen wegen neuem Honorierungssystem “Redaktionelle Mitarbeit”| Freienvertreter:innen gesucht

Tarifabschluss: Inflationsausgleich auch während Eltern- und Pflegezeit

Vor Weihnachten gab es die Einigung in den Tarifverhandlungen. Der Vergütungsabschluss 2022 wurde erst Ende Januar von den Tarifpartnern unterschrieben. Das Erfreuliche dabei: alle Mitarbeitenden, egal ob fest oder frei, die sich zum Stichtag 1.12.22 in Eltern- oder Pflegezeit befanden, bekommen die 3.000 Euro Inflationsausgleich nun doch ausbezahlt. Das wurde erst im Januar nachverhandelt. Daher gilt unser besonderer Dank den Gewerkschaften für ihren unermüdlichen und engagierten Einsatz, für unsere Belange zu kämpfen.

Alles Wissenswerte über den Tarifabschluss findet Ihr im Intranet:
https://intranet.br.de/personalthemen/regelungen/faq-verguetungsabschluss-2022-100.html (Funktioniert nur im BR-Netz)

Bitte beachtet, dass die Tariferhöhung auch Auswirkungen etwa auf das geforderte Mindesteinkommen hat, um den 12a-Status zu erhalten. Vielleicht ein Grund, mal wieder auf unsere Seite zu schauen www.freienvertretung.de. Wenn wir an irgendeiner Stelle übersehen haben, die Summen zu aktualisieren, meldet Euch gerne bei uns. Danke dafür.

 

Treffen wegen neuem Honorierungssystem “Redaktionelle Mitarbeit”

Vor vielen Jahren haben die Gewerkschaften mit dem BR über ein neues Honorarsystem für Redaktionsdienste verhandelt. Weil ver.di und BJV mit der angebotenen Honorarhöhe sowie einigen Änderungen und Forderungen des BR nicht einverstanden waren, hat der BR damals den Verhandlungstisch verlassen und seine Version der neuen Honorierungspraxis einseitig umgesetzt. Nun sind BR und Gewerkschaften wieder an den Verhandlungstisch zurückgekehrt. Ein Abschluss ist bis Ende März geplant. Eine Arbeitsgruppe arbeitet seitdem die umstrittenen Punkte in Sachen Redaktionsdienste ab und versucht ein möglichst gutes und auch zukunftsfähiges Ergebnis für Freie und Feste-Freie zu erzielen. Die Gewerkschaft verdi veranstaltet am 2. März von 18 bis 19.30 Uhr eine Online-Meeting „Redaktionsdienste“. Damit möglichst viele Kolleginnen und Kollegen teilnehmen können, findet die Veranstaltung online statt. Über diesen Link kommt ihr direkt zum WebEx Meeting.
Die Teilnahme steht Mitgliedern und Nicht-Mitgliedern offen. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich.
Alle Infos und Aktualisierungen findet ihr auch unter Bayerischer Rundfunk – ver.di (verdi.de)
Bitte beteiligt Euch! Ihr habt hier die Möglichkeit die Hintergründe zu erfahren, Eure Kritik und Eure Standpunkte einzubringen, bevor die Verhandlungen abgeschlossen sind. Danach wird es schwierig, etwas zu verändern.

 

Freienvertreter:innen gesucht

Im Juni 2023 wird die Freienvertretung neu gewählt. Damit dieses Gremium gut arbeiten kann, braucht es gute Leute! Also denkt mal darüber nach, ob ihr euch engagieren wollt. Es erwarten Euch spannende Zeiten mit regelmäßigen Sitzungen im Team, persönlichen Beratungen von Kolleginnen und Kollegen, Diskussionen und Besprechungen mit den Führungskräften des BR und vieles mehr. Die Bewerbungsfrist für eine Kandidatur ist Mitte Mai. Wie bei der letzten Wahl werden wir Infoveranstaltungen für interessierte Kandidaten anbieten. Die Termine stehen aber noch nicht fest. Wir informieren Euch, wenn es Neuigkeiten gibt.

Altersvorsorge / Rentenvorsorge

Um nicht in die Altersarmut abzurutschen reicht die gesetzliche Rente längst nicht mehr. Jeder sollte sich rechtzeitig drum kümmern, die gesetzliche Rentenversicherung aufzustocken – und den Zuschuss des BR zur betrieblichen Rentenversicherung nicht zu verschenken.

Hellmuth Nordwig, der die Freien des BR in der Pensionskasse Rundfunk vertritt, beantwortet wichtige Fragen rund ums Thema Altersvorsorge.

Die meisten Freien im BR werden über Lohnsteuerkarte abgerechnet. Dabei gehen die Rentenbeiträge automatisch an die gesetzliche Rentenversicherung. Ist damit alles erledigt?

Hellmuth Nordwig:
Leider nicht. Denn die gesetzliche Altersversorgung kann nur einer von mehreren Bausteinen sein,wenn man nicht arm im Alter sein will. Ein Rechenbeispiel: Wer 45 Jahre lang so viel verdient hat wie die oder der Durchschnittsdeutsche, erhält derzeit beim Renteneintritt etwa 48 Prozent seines Einkommens. Wie viel man tatsächlich zu erwarten hat, sieht man aus den Hochrechnungen, die einem die Deutsche Rentenversicherung regelmäßig zuschickt. Oft ist das erschreckend wenig. Und dieser Betrag muss teilweise auch noch versteuert werden. Deshalb ist mindestens ein weiterer Baustein wesentlich – die betriebliche Altersversorgung. Beim BR ist die für die Freien so geregelt: Die oder der Mitarbeitende zahlt in der Regel vier Prozent seines Honorars, und das Schöne daran ist: Der BR muss noch einmal ebenso viel drauflegen. Das sollte niemand verschenken. Und wer es sich leisten kann, sollte als dritten Baustein noch eine private Rentenversicherung erwägen.

Also, am besten stellt man seine Altersvorsorge auf drei Säulen: gesetzlich, betrieblich und privat. Die sogenannten „Autor:innen Großprojekte“ sind aber zumeist über die KSK versichert. Wie funktioniert das dann mit der Rente?

Hellmuth Nordwig:
Die Künstlersozialkasse (KSK) versichert einen auch in der gesetzlichen Rentenversicherung. Es funktioniert also genauso, wie wenn der BR Beiträge abführt. Nur dass bei der KSK nicht der BR den Arbeitgeberanteil an die gesetzlicheVersicherung zahlt, sondern die KSK selbst. Die KSK ist also Teil der „ersten Säule“, der gesetzlichenRentenversicherung. Sie hat nichts mit einer betrieblichen Altersversorgung zu tun. Die kann auch jeder KSK-Versicherte zusätzlich abschließen, was dringend zu empfehlen ist. Es gibt aber einen Unterschied bei der Abführung der Beiträge zwischen KSK und BR: Die BR-Beiträge basieren auf den tatsächlich gezahlten Honoraren, die KSK-Beiträge dagegen auf einer eigenen Einkommensschätzung. Es soll Kolleginnen und Kollegen geben, die sich da immer wieder „verschätzen“ …

Die KSK-Versicherten könnten bei der Angabe ihrer Einkommenshöhe schwindeln? Welche Konsequenzen hat das?

Hellmuth Nordwig:
Ehrlich gesagt habe ich das in jungen Jahren selbst versucht – manchmal kommt es einem ja darauf an, dass möglichst viel Netto vom Brutto bleibt. Eines Tages gab es dann eine Einkommensprüfung (die kommt irgendwann ganz sicher) und mir wurde im Wiederholungsfall ein Bußgeld von 5.000 Euro angedroht. Seitdem bin ich da ganz, ganz ehrlich. Die KSK kann einen zwar nicht rauswerfen, denn sie ist ja eine Pflichtversicherung. Aber was ich damals nicht bedacht habe: Natürlich schneide ich mir auch ins eigene Bein, wenn ich weniger Einkommen schätze, als ich voraussichtlich verdiene. Wenig Beitrag scheint erst einmal attraktiv zu sein – heißt aber auch: wenig Rente. Und ich verschenke noch dazu den KSK-Anteil. Das sollte man also aus mehreren Gründen bleiben lassen.

Der BR gewährt also Zuschüsse zur betrieblichen Altersvorsorge bei der Pensionskasse Rundfunk (bis zum 31.12.2021 bestand für tagesaktuell Tätige die Wahlmöglichkeit zwischen Pensionskasse und Versorgungswerk der Presse.) Was ist der Unterschied zwischen den beiden Anbietern?

Hellmuth Nordwig:
Das sind zwei unterschiedliche Modelle. Die „Pensionskasse Rundfunk“ wurde 1971 von einer der Vorgängerinnen der Gewerkschaft ver.di und den Rundfunkanstalten der ARD gemeinsam speziell für die Gruppe der Freien Mitarbeitenden gegründet. Auch freie Produktionsfirmen sind dabei. Sie ist ein „Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit“, das heißt: Es wird kein Gewinn erwirtschaftet, die Beiträge kommen allein den Versicherten zugute. Kontrolliert wird das durch einen Aufsichtsrat, der paritätisch mit Vertretern der Versicherten und der Anstalten besetzt ist. Alle Beschlüsse, zum Beispiel über die Verwendung der Überschüsse, werden durch eine Mitgliederversammlung getroffen, die ebenfalls paritätisch besetzt ist – so wird ein Höchstmaß an Transparenz hergestellt.
Die „Presse-Versorgung“ bzw. das „Versorgungswerk der Presse“ ist älter, es wurde bereits 1949 gegründet. Es versichert nicht nur freie, sondern auch festangestellte Medienschaffende. Den Gesellschafterkreis bilden nach Angaben des Versorgungswerks Arbeitgeber wie der Bundesverband Digitalpublisher und Zeitungsverleger (BDZV und VDZ) sowie die Gewerkschaften DJV und ver.di. Die Konsortialpartner sind große Versicherungsunternehmen, wobei die Allianz federführend ist. Dadurch, dass die Gesellschafter keine Dividende seitens des Versorgungswerks erwarten, können Überschüsse dem Deckungsstock zugeführt werden. So liegt laut Versorgungswerk die Überschussdeklaration für das Jahr 2020 in der Produktvariante „Perspektive“ bei 3,7 Prozent statt wie bei der Allianz bei 3,4 Prozent. Eine Deklaration bedeutet aber gerade in diesem Jahr nicht, dass die Überschüsse tatsächlich in dieser Höhe zur Verfügunggestellt werden können.

Wie funktioniert die Mitgliedschaft in der Pensionskasse?

Hellmuth Nordwig:
Die Aufnahme muss beantragt werden. Wenn ihr stattgegeben wird, ist man dabei – zukünftig gibt es dann vier Prozent weniger Honorar, dafür fließen diese vier Prozent und zusätzlich weitere vier Prozent vom BR in die Altersversorgung.

Hat das steuerliche Auswirkungen?

Hellmuth Nordwig:
Ja, denn auch der Arbeitgeberzuschuss ist dann Teil des Bruttolohns (bzw. bei den „Autor:innen Großprojekte“ des Gewinns) und muss versteuert werden. Ein Teil davon (derzeit 88 Prozent) kann bei den Sonderausgaben wieder abgezogen werden, genau wie es beim Arbeitgeberanteil der gesetzlichen Rente der Fall ist. Umgekehrt muss man später auch nur einen Teil der Rente versteuern

Bis zu welchem Alter kann ich einsteigen, gibt es da Grenzen?

Hellmuth Nordwig:
Die Grenze ist einfach das Erreichen des Rentenalters. Je früher man einsteigt, desto höher ist natürlich dieVersicherungsleistung.

Vielleicht bleibe ich nicht mein ganzes Berufsleben lang beim BR. Kann ich die angesparten Beiträgemitnehmen?

Hellmuth Nordwig:
Wer zu einem anderen Arbeitgeber wechselt oder auch, wer beim BR dauerhaft fest angestellt wird, wird bei der Pensionskasse normalerweise „außerordentliches“ Mitglied, entweder beitragsfrei oder man zahlt die Beiträge selbst. Die betriebliche Rente wird später entsprechend der bis dahin gezahlten Beiträge berechnet. Unter bestimmtenVoraussetzungen können die angesparten Mittel auch auf die Versorgungseinrichtung (z. B. Pensionskasse) eines anderen Arbeitgebers übertragen werden – hier sollte man sich aber vorher erkundigen. Bei der Presse-Versorgung kann auch ein branchenfremder Arbeitgeber die Versicherung fortführen und Beiträge bezahlen. Will er das nicht, kann man sie ebenfalls ruhen lassen.