Die Neuen in der Freienvertretung: Julia Lange und Emanuel Abréu

Julia Lange und Emanuel Abréu

Julia Lange und Emanuel Abréu

Zum 1. Februar 2022 hat die Freienvertretung im BR zwei Neue.

Caroline von Eichhorn und Simon Plentinger haben aus beruflichen und persönlichen Gründen leider ihr Amt niedergelegt. Julia Lange und Emanuel Abréu sind nachgerückt.

Wer die Neuen sind, warum die Alten aufhören: Lest alles dazu im Interview im Intranet. (Der Link funktioniert nur im BR-Netz)

 

Karriereziel: Abstellgleis? – Standpunkt der Freienvertretung im Intranet

Karriereziel: Abstellgleis?

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

die Jahre mit immer enger werdenden finanziellen Spielräumen legen immer deutlicher den Bedarf in der Personalentwicklung gerade auch für Freie offen: Was passiert mit denen, deren Sendungen gekürzt oder ganz gestrichen werden? Was mit denen, die den Zenit ihrer Leistungsfähigkeit überschritten haben? Und wie finden Junge ins „System“, also in ausbaufähige und attraktive Beschäftigungsmöglichkeiten, die der inhaltlichen Vielfalt des BR gerecht werden und guttun?

Hier geht’s zum Standpunkt dazu von der Freienvertretung.
(Der Link zum Intranetartikel funktioniert nur innerhalb des BR-Netzes)

Wir würden uns sehr freuen, wenn Ihr unseren Standpunkt weiterempfehlt und kommentiert.

Es grüßt Eure Freienvertretung:

Georg Bayerle
Caroline von Eichhorn
Steffi Illinger
Christina Lutz
Simon Plentinger
Friedrich Schloffer
Julia Seidl
Peter Weiß
Katharina Wesely

Wahl zur Freienvertetung 2020 – Fragestunde für Kandidaten

Fragestunde für Kandidaten am 28.09.20 und 07.10.20

Liebe Kolleg/inn/en,

Die Freienvertretung bietet am Montag, 28.09.20, von 17.00-18.15 Uhr und am Mittwoch, 07.10.20 von 10:30-12:30 Uhr jeweils eine Fragestunde für Bewerber*innen an. Wer für die Wahl zur Freienvertretung kandidieren möchte, kann sich hier über Teams zuschalten und sich mit einigen von uns austauschen.

Falls beide Termine ungünstig für Euch sind, sprecht uns persönlich an, oder meldet Euch unter info@freienvertretung.de – Wir werden versuchen, alle Eure Fragen schriftlich, am Telefon, oder per Video-Besprechung zu beantworten.

An Microsoft Teams-Besprechung teilnehmen
<https://teams.microsoft.com/l/meetup-join/19%3a1dc9ffb919d04f56b41bf6084fc8f5f0%40thread.tacv2/1600258712714?context=%7b%22Tid%22%3a%228442bc83-dbbf-4cf4-961d-7d6564853578%22%2c%22Oid%22%3a%2268111d73-47d8-4dba-ad98-a9d6f83a2da1%22%7d>

Weitere Informationen zu Teams<https://aka.ms/JoinTeamsMeeting> |

Besprechungsoptionen<https://teams.microsoft.com/meetingOptions/?organizerId=68111d73-47d8-4dba-ad98-a9d6f83a2da1&tenantId=8442bc83-dbbf-4cf4-961d-7d6564853578&threadId=19_1dc9ffb919d04f56b41bf6084fc8f5f0@thread.tacv2&messageId=1600258712714&language=de-DE>

Es grüßt Eure Freienvertretung:

Georg Bayerle
Jutta Henkel
Andreas Höfig
Christina Lutz
Johannes Roßteuscher
Friedrich Schloffer
Barbara Weiß
Peter Weiß
Katharina Wesely

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Liebe KollegInnen, unsere Antworten auf Eure Fragen sind Hinweise zu Eurer Unterstützung, jedoch sind diese Hinweise nicht als eine Beratung in rechtlicher Hinsicht zu verstehen. Die Freienvertretung kann zu keinem Zeitpunkt eine Rechts- oder Steuerberatung übernehmen und ist dazu auch nicht berechtigt. Für Hinweise der Freienvertretung können wir keine Haftung übernehmen.
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Wenn Du diesen Newsletter nicht mehr bekommen willst, kannst Du Dich hier aus der Mailingliste austragen:
http://netzwerkinfo.blogspot.de/p/freienvertretung.html
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Willkommen bei Freienvertretung.de

Hier haben wir viele Informationen für Freie Mitarbeiter des Bayerischen Rundfunks zusammengestellt. Sollten damit die Fragen nicht beantwortet sein, ist eine individuelle Beratung per e-Mail möglich. Bitte eine Mail über den Privataccount an info@freienvertretung.de schicken und den Fall schildern. Die Antwort kommt dann von einem unserer Mitglieder/Spezialisten.

NEU – SPRECHSTUNDEN FV – NEU

Seit 2019 besteht auch die Möglichkeit zum persönlichen Gespräch in einer unserer Sprechstunden im Funkhaus, Hochhaus. Jeweils von 10 – 17 Uhr im Funkhaus/Hochhaus, 10.Stock Zimmer 08/10/56 oder telefonisch unter +49-89-5900-21202.

Um Überschneidungen zu vermeiden, bitten wir um eine kurze Ankündigung, wann Ihr vorbeikommen wollt. Entweder telefonisch am selben Tag oder per mail an info@freienvertretung.de

Die nächsten Sprechstunden-Termine:

18.09.19
25.09.19
02.10.19
09.10.19
16.10.19
23.10.19
30.10.19
06.11.19

Wir freuen uns auf spannende Begegnungen!

Die Freienvertretung des BR

Verein

(Stand: 08.01.2023)

Der Verein „Die Freienvertretung im BR e.V.“ unterstützt die Arbeit der gewählten Freienvertretung, beispielsweise als Betreiber dieser Website und als Inhaber eines Kontos.

Der offizielle Zweck des Vereins ist „die Vertretung der Interessen der freien Mitarbeiter*innen des Bayerischen Rundfunks innerhalb wie außerhalb des BR und gegenüber dem BR.

Als ordentliche Mitglieder können dem Verein ausschließlich die aktuellen gewählten Freienvertreter*innen beitreten.

Geschichte:

Bereits vor der ersten Wahl zur Freienvertretung im BR wurde 2008 der gleichnamige Verein gegründet und im Vereinsregister eingetragen. Der Verein hatte damals höchstens acht Mitglieder, aus deren Mitte der bis zu achtköpfige Vorstand gewählt wurde. Diese außergewöhnliche Konstruktion hat garantiert, dass der Vorstand nicht von einer Mitgliederversammlung abgewählt werden konnte. Erst infolge der (nächsten) Wahl zur Freienvertretung hat sich die Zusammensetzung des Vorstands geändert.

Von 2008 bis 2017 war der Verein also identisch mit der Freienvertretung. Als die FV im Bayerischen Rundfunkgesetz verankert wurde (Artikel 20), musste der Vereinszweck angepasst werden (siehe oben).

Finanzielle Unterstützung:

Für die Erfüllung des Vereinszwecks braucht der Verein Geld. Insbesondere für die Pflege der Website müssen wir gelegentlich Spezialisten beauftragen. Geringe Beträge werden auch für Gebühren bei Eintragungen im Vereinsregister und für die Kontoführung benötigt.

Für diese Ausgaben ist die „Die Freienvertretung im BR e.V.“ auf Eure Spenden angewiesen.

Wichtig: Diese Spende ist nicht steuerlich absetzbar!

Spenden könnt Ihr auf unser Konto:

Sparda Bank München
Kontoinhaber: BR Freienvertretung
Kto.: 4773349
BLZ: 70090500
IBAN: DE 79 7009 0500 0004 7733 49
BIC: GENODEF1S04

Oder per Paypal an webmaster ( at ) freienvertretung.de

Satzung

Satzung des Vereins „Die Freienvertretung im BR“

 

Fassung vom 12.07.2017

 

1. Name, Sitz

 

1.1. Der Name des Vereins lautet: „Die Freienvertretung im BR“.

 

1.2. Der Verein soll in das Vereinsregister eingetragen werden. Nach der Eintragung lautet sein Name: „Die Freienvertretung im BR e.V.“.

 

1.3. Der Verein hat höchstens 9 Mitglieder.

 

1.4. Sitz des Vereins ist München.

 

2. Vereinszweck

 

2.1. Zweck des Vereins ist allein die Vertretung der Interessen der freien Mitarbeiter*innen (Freie) des Bayerischen Rundfunks (BR) innerhalb wie außerhalb des BR und gegenüber dem BR. Der Verein ist unabhängig und überparteilich.

 

2.2. Der Vereinszweck wird einerseits realisiert durch Informieren, Beraten und Unterstützen der Freien des BR sowie andererseits durch Unterstützung der gemäß Art. 20 BayRG gewählten Freienvertretung des BR

 

3. Ordentliche Mitgliedschaft

 

3.1. Ordentliche Mitglieder des Vereins können nur natürliche Personen werden.

 

3.2. Als ordentliches Mitglied des Vereins wird aufgenommen, wer gemäß Art. 20 BayRG in die Freienvertretung des BR gewählt wurde.

 

3.3. Die Aufnahme neuer Mitglieder in den Verein erfolgt durch den Vorstand des Vereins auf schriftlichen Antrag. Mit der Aufnahme eines neuen Mitglieds in den Verein erlischt ohne weiteres die Mitgliedschaft desjenigen Vereinsmitglieds, das nicht mehr der gewählten Freienvertretung im BR angehört und bei der vorangegangenen Wahl zur Freienvertretung die geringste Stimmenanzahl auf sich vereinigen konnte.

 

3.4. Mitgliedsbeiträge werden für ordentliche Mitglieder nicht erhoben.

 

4. Außerordentliche Mitgliedschaft

 

4.1. Der Vorstand kann jederzeit außerordentliche Mitglieder in den Verein aufnehmen, sofern sie sich bereit erklären, die Vereinszwecke und -ziele aktiv oder materiell zu unterstützen.

 

4.2. Ein Anspruch auf außerordentliche Mitgliedschaft besteht nicht.

 

4.3. Außerordentliche Mitglieder haben kein Stimmrecht und können nicht in den Vorstand gewählt werden.

 

4.4. Der Vorstand des Vereins kann für außerordentliche Mitglieder einen Mitgliedsbeitrag festsetzen.

 

5. Organe des Vereins

 

Organe des Vereins sind:

 

– Die Mitgliederversammlung,

 

– Der Vorstand.

 

6. Die Mitgliederversammlung

 

6.1. Die ordentliche Mitgliederversammlung findet mindestens einmal jährlich statt. Eine außerordentliche Mitgliederversammlung ist vom Vorstand einzuberufen, wenn es das Vereinsinteresse erfordert. Der Vorstand lädt zu einer Mitgliederversammlung die ordentlichen und außerordentlichen Mitglieder durch Zusendung einer Tagesordnung per Post, Fax oder E-Mail ein. Die Einladungsfrist für eine ordentliche Mitgliederversammlung beträgt vier Wochen. Für eine außerordentliche Mitgliederversammlung kann der Vorstand die Einladungsfrist auf eine Woche verkürzen.

 

6.2. In den Jahren, in denen gemäß Art. 20 BayRG eine neue Freienvertretung gewählt wird, hat der Vorstand die ordentliche Mitgliederversammlung zeitnah nach dieser Wahl einzuberufen.

 

6.3. Die Mitgliederversammlung ist ohne Rücksicht auf die Anzahl der Erschienenen beschlussfähig. Sie wählt aus ihrer Mitte einen Versammlungsleiter und einen Protokollführer.

 

6.4. Beschlüsse werden durch Abstimmung gefasst, wobei die Mehrheit der anwesenden ordentlichen Mitglieder entscheidet. Zu Satzungsänderungen und zu Beschlüssen über die Auflösung des Vereins ist mindestens die ¾-Mehrheit der ordentlichen Mitglieder erforderlich.

 

6.5. Nach Beginn einer neuen Amtszeit der Freienvertretung gemäß Art.20 BayRG und der Aufnahme neuer Mitglieder gemäß 3.3 wird von der nach 6.2 einberufenen Mitgliederversammlung aus der Reihe der ordentlichen Mitglieder der neue Vorstand gewählt.

 

6.6. Die Vereinsmitglieder sind für den Verein unentgeltlich tätig; die Annahme eines vom BR gezahlten Aufwendungsersatzes ist ihnen gestattet.

 

7. Der Vorstand

 

7.1. Der Vorstand besteht aus dem 1. Vorsitzenden und dem 2. Vorsitzenden.

 

Der 1. und 2. Vorsitzende vertreten den Verein gerichtlich und außergerichtlich jeweils allein.

 

7.2. Der amtierende Vorstand bleibt bis zur Wahl des neuen Vorstands im Amt.

 

7.3. Der Vorstand führt die Geschäfte des Vereins.

 

8. Protokolle

 

Die Beschlüsse des Vorstandes und der Mitgliederversammlungen werden protokolliert, vom Versammlungsleiter und Protokollführer unterzeichnet und stehen allen Mitgliedern zur Einsicht zur Verfügung.

 

Satzung vom 10. Dezember 2007, geändert am 18.10.2008

 

in der am 12.07.2017 beschlossenen Fassung

 

(gezeichnet durch die aktuellen Vereinsmitglieder)

 

Christina Lutz

 

Yvonne Maier

 

Elisabeth Mayer

 

Hellmuth Nordwig

 

Johannes Roßteuscher

 

Friedrich Schloffer

 

Arndt Wittenberg

 

Achim Zeppenfeld