Corona: Verdienstausfälle – Kinderbetreuung

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

uns erreichten Anfragen von Euch, dass wegen der einschneiden Maßnahmen zur Bekämpfung des Corona-Virus Sendungen gestrichen, Drehs nicht möglich und Aufträge abgesagt wurden. Das beunruhigt viele. Zudem haben wir erfahren, dass die gesamte ARD ihr Programm-Schema umstellen muss, weil auch hier Produktionen und Sendeplätze ausfallen. Unsere gewohnte Struktur gibt es nicht mehr.

Bei einer auf unsere Initiative kurzfristig anberaumten Schalte mit Herrn Dr. Frenzel (Verwaltungsdirektor) und Frau Rapp (Leiterin der Personalabteilung) am Mittwoch haben wir auf die Sorgen, Nöte und Ängste der Freien hingewiesen und konkrete Vorschläge, zum Beispiel zu Ausfallshonoraren, gemacht. Für verlässliche Zusagen ist es aber noch zu früh. Bitte sprecht auch mit Euren Redaktionsleiter*innen. Meist lässt sich individuell leichter eine Lösung finden, als pauschal für alle.

Frau Rapp will prüfen, wie der BR mit Härtefällen umgehen möchte. In der nächsten Woche soll es konkretere Vorschläge oder Lösungen geben, wie und ob der BR helfen kann. Auch die Gewerkschaften sind aktiv, um Euch in dieser schwierigen Zeit zu unterstützen.
Frau Rapp empfiehlt allen Freien, denen gerade die Aufträge ausbleiben, Urlaub zu nehmen. Das ist übrigens auch bei den Festangestellten erstes Mittel der Wahl, wenn nicht von zuhause aus gearbeitet werden kann, oder die Arbeit wegen Kinderbetreuung nicht geleistet werden kann.

Denkt bitte daran, dass ihr mindestens alle 30 Tage einen Urlaubstag eintragen müsst, damit ihr nicht aus der Krankenversicherung fallt. Zu beachten gibt es auch, dass der 12a-Status nur erhalten bleibt, wenn der Verdienst der vergangen 6 Monate mindestens 4722,13 € beträgt. (Betrag angepasst an die Tariferhöhung 2020) Das muss zu jedem Zeitpunkt des Jahres gewährleistet sein.

Immerhin gibt es auch eine gute Nachricht:
Das bayerische Sozialministerium hat Medien, insbesondere das Nachrichten- und Informationswesen, und damit auch den BR als Teil der „kritischen Infrastruktur“ eingestuft. Alleinerziehende sowie Eltern, die beide in systemrelevanten Berufen arbeiten, dürfen unter Einhaltung bestimmter Regeln eine Notbetreuung ihrer Kinder in Anspruch nehmen. Die Informationen des Ministeriums dazu findet Ihr hier:
https://www.stmas.bayern.de/aktuelle-meldungen/pm2003-073.php

Wir wünschen Euch, dass ihr gesund und gut durch diese Zeit kommt und dass sich neue Wege auftun und sich neue Türen öffnen!
Es grüßt Eure Freienvertretung:

Georg Bayerle
Jutta Henkel
Andreas Höfig
Christina Lutz
Johannes Roßteuscher
Friedrich Schloffer
Barbara Weiß
Peter Weiß
Katharina Wesely

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Liebe KollegInnen, unsere Antworten auf Eure Fragen sind Hinweise zu Eurer Unterstützung, jedoch sind diese Hinweise nicht als eine Beratung in rechtlicher Hinsicht zu verstehen. Die Freienvertretung kann zu keinem Zeitpunkt eine Rechts- oder Steuerberatung übernehmen und ist dazu auch nicht berechtigt. Für Hinweise der Freienvertretung können wir keine Haftung übernehmen.
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