Vor dem Jahreswechsel zu beachten
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
ein aufregendes Jahr liegt hinter uns.
Wir haben gemeinsam mit euch vieles erreicht und freuen uns darauf, euch auch 2023 mit Rat und Tat zur Seite stehen zu dürfen!
Bevor ihr in die Winterpause geht, bitte noch beachten:
12a-Antrag
Euer arbeitnehmerähnlicher Status wird nicht automatisch verlängert.
Füllt deshalb bis spätestens Ende Dezember das entsprechende Formblatt (V355) aus und schickt
es an eure Personalbetreuung.
Ihr findet das Formular im Intranet unter der App „Formulare“. (Link funktioniert nur, wenn ihr beim BR eingeloggt seid).
http://brintranet.br-edv.brnet.int/Anwendung/Formularvorlagen/default.aspx
Unterhaltsbescheinigung für Familienzuschlag
Alle, denen Familienzuschlag für ein Kind zusteht, das 16 Jahre oder älter ist und nicht mehr daheim wohnt
müssen am Jahresanfang die Unterhaltsbescheinigung erneuern.
http://intranet.br.de/personalthemen/regelungen/familienzuschlag-2022-100.html
To do für privat Versicherte
Privat Kranken- und Pflegeversicherte müssen ihre Beitragsbescheinigungen an das Vergütungsmanagement weiterleiten:
http://intranet.br.de/personalthemen/regelungen/2022-steuerfreibetraege-sichern-100.html
Vorausblick: Lasst euch 2023 in die Freienvertretung wählen!
Wenn ihr zu den Menschen gehört, die zwischen den Jahren Zeit für das Fassen guter Vorsätze haben, dann überlegt doch schon mal, ob ihr euch für die Wahl zur Freienvertretung im Juni aufstellen lassen wollt.