Mehrwertsteuersenkung und Freie Mitarbeit
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
mit der Mehrwertsteuersenkung bis Ende des Jahres, die von der Bundesregierung veranlasst wurde, kann man z. T. viel Geld bei Anschaffungen sparen.
Allerdings gibt es da einiges zu beachten, sobald es sich um betriebliche Anschaffungen, bzw. um Honorare handelt, die man einnimmt und versteuern muss. Ist z. B. die Umsatzsteuer in einer eingehenden Rechnung falsch ausgewiesen, kann man keine Vorsteuer abziehen!
Der BJV hat viele nützliche Informationen auf seiner Website zusammengestellt, zu finden unter
https://www.bjv.de/news/mehrwertsteuer-nicht-durchmauscheln
Es grüßt Eure Freienvertretung:
Georg Bayerle
Jutta Henkel
Andreas Höfig
Christina Lutz
Johannes Roßteuscher
Friedrich Schloffer
Barbara Weiß
Peter Weiß
Katharina Wesely
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Liebe KollegInnen, unsere Antworten auf Eure Fragen sind Hinweise zu Eurer Unterstützung, jedoch sind diese Hinweise nicht als eine Beratung in rechtlicher Hinsicht zu verstehen. Die Freienvertretung kann zu keinem Zeitpunkt eine Rechts- oder Steuerberatung übernehmen und ist dazu auch nicht berechtigt. Für Hinweise der Freienvertretung können wir keine Haftung übernehmen.
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