Antrag auf Ausgleich bis 31. März stellen

Liebe Kolleg*innen,

einige von euch werden nach dem Corona-Jahr 2020 vielleicht zum ersten Mal in ihrer BR-Karriere deutlich weniger als üblich verdient und alle Rücklagen aufgebraucht haben. Und dann kommt noch die Sorge dazu, dass das schlechte Corona-Jahr sich negativ auf den Start ins 12a-Steuerungskonzept auswirkt. Alles gute Gründe, tarifvertragliche Rechte geltend zu machen und Ausgleichszahlungen zu beantragen.

Bitte beachtet: Bis zum Mittwoch, 31.3.2021, muss euer Antrag in der Personalateilung eingegangen sein.

Ein besonderes Formular gibt es nicht. Ihr müsst keine Zahlen liefern, keine Begründungen oder Ähnliches. Es reicht ein formloses Schreiben. Einzig die Frist müsst ihr einhalten.

Genauere Informationen findet ihr auf unserer Homepage unter dem Stichwort Ausgleichsansprüche

Hier heißt es zum Antrag:

Gleich mal vorweg: Dafür gibt es kein Formular im Intranet. Es genügt, der Personalabteilung schriftlich mitzuteilen, dass man für das vergangene Jahr Ausgleichszahlungen beantragt. Wichtig ist, dass Ihr die Frist bis zum 31. März wahrt und das notfalls auch beweisen könnt.

Die Möglichkeiten:

  1. Den Antrag ausdrucken und persönlich abgeben. Hier empfiehlt es sich, eine Kopie dabeizuhaben und auf dieser den Eingang mit Datum bestätigen zu lassen. Oder es geht noch jemand als Zeuge mit.
  2. Den Antrag mit der normalen Post schicken. Wer sicher gehen möchte am besten mit Rückschein.
  3. Den Antrag an der Pforte abgeben und den Empfang quittieren lassen. (Das ist inzwischen im FH nicht mehr möglich! Anm. A. Höfig)
  4. Den Antrag mit einem Zeugen in den BR-Briefkasten werfen.
  5. Den Antrag mit der Hauspost schicken. Davon raten wir schon wegen der Vertraulichkeit ab.
  6. Den Antrag per Mail schicken. Ist möglich, dann aber unbedingt einen Zustellbericht und eine Lesebestätigung anfordern und wenn da nichts zurückkommt, nachfragen und sich den Eingang mit Zeugen bestätigen lassen.

Was muss draufstehen?

Natürlich Euer Name, Adresse, Personalnummer und dass Ihr für das vergangen Jahr nach § 4.2 des Tarifvertrags für arbeitnehmerähnliche Personen im BR Ausgleich beantragt.

Es grüßt Eure Freienvertretung:

Georg Bayerle
Caroline von Eichhorn
Steffi Illinger
Christina Lutz
Simon Plentinger
Friedrich Schloffer
Julia Seidl
Peter Weiß
Katharina Wesely