Wiederholungen von Beiträgen – Stand der Dinge

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

„Was läuft denn da?“ – Da hört oder sieht man plötzlich einen Beitrag, den man mal gemacht hat und wusste gar nicht, dass er wiederholt wird, geschweige denn in einer gekürzten oder gar umgearbeiteten Fassung. Ein Thema, das regelmäßig an uns herangetragen wird. Wir haben mit der Geschäftsleitung ein paar Leitlinien erarbeitet, die so im Haus praktiziert werden sollen.

Laut Geschäftsleitung gibt es keine rechtliche Verpflichtung, die Wiederholung/Weiterverwendung von Beiträgen mit dem „Ursprungsautor“ abzustimmen. Die Geschäftsleitung betont, dass sich das in der Praxis kaum umsetzen ließe, denn es werden immer mehr Inhalte geteilt und dies immer schneller.

Das bedeutet, dass auch das Thema Vertrauensschutz gegenüber Interviewpartnern und Protagonisten eine neue Dimension bekommen hat: Autorinnen und Autoren müssen gegenüber den Protagonisten regelmäßig sicherstellen, dass der BR die erforderlichen Rechte ebenfalls erhält und nicht nur die jeweilige Sendung.

Auf der anderen Seite betont die Geschäftsleitung auch die Bedeutung der Kollegialität: Wenn möglich sollte eine Information seitens der wiederverwertenden Redaktion erfolgen: Vor allem geht es hier um journalistische Sorgfalt, Professionalität und Fachkenntnis – was die Recherche anbelangt – und um Anstand und Kollegialität gegenüber dem Ursprungsautor.

In der gegenwärtigen Praxis wird es je nach Redaktion anders gehandhabt. Der beste Weg ist wie immer der, als Autorin oder Autor direkt mit der jeweiligen Redaktion über das Prozedere zu sprechen.

Angesichts der steigenden Wiederholungsquote wird es immer wichtiger, bei Originalmaterial vor allem mit zeitlichem Abstand entsprechend umsichtig umzugehen: Kann das Gesagte überhaupt noch einmal gesendet werden? Hat der Interviewpartner inzwischen seine Meinung geändert, so dass das kenntlich gemacht werden muss? Sind sie oder er mittlerweile verstorben? Schon aus diesen fachlichen Gründen ist eine gute Abstimmung mit dem Ursprungsautor angebracht.

Es grüßt Eure Freienvertretung:

Georg Bayerle
Jutta Henkel
Andreas Höfig
Christina Lutz
Johannes Roßteuscher
Friedrich Schloffer
Barbara Weiß
Peter Weiß
Katharina Wesely

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Liebe KollegInnen, unsere Antworten auf Eure Fragen sind Hinweise zu Eurer Unterstützung, jedoch sind diese Hinweise nicht als eine Beratung in rechtlicher Hinsicht zu verstehen.
Die Freienvertretung kann zu keinem Zeitpunkt eine Rechts- oder Steuerberatung übernehmen und ist dazu auch nicht berechtigt.
Für Hinweise der Freienvertretung können wir keine Haftung übernehmen.
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