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Übernahmen


Übernahmen durch andere Sender

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Es ist ein Ärgernis, das häufig an uns herangetragen wird: Autoren erfahren nicht routinemäßig, wenn ihre für den BR produzierten Beiträge von anderen Sendern übernommen werden.

Wichtig wäre das zum einen, damit überprüfbar ist, ob Wiederholungshonorare korrekt abgerechnet werden. Und selbst wenn solche nicht anfallen, sollten wir von Übernahmen wissen, um diese den Verwertungsgesellschaften melden zu können.

Beim BR gibt es jedoch keine zentrale Stelle, die von allen Übernahmen Kenntnis hätte.

Im Hörfunk führt der Programmservice (Tel. 17013) ab sofort eine Liste der bestellten Kurzbeiträge (diese werden den anfordernden Sendern ohne große Formalitäten per Dateitransfer übermittelt). Autoren können sich dort danch erkundigen, welche Beiträge angefordert wurden.

Bei längeren Sendungen erhält die Abteilung Honorare und Lizenzen eine Honorar- und Kostenanfrage und bearbeitet diese. Auch für Beiträge und Sendungen im Fernsehen fragen die Sender bei der Honorar- und Lizenzabteilung an. Diese sieht sich derzeit jedoch außerstande, auch den Autoren über diese Anfragen Auskunft zu geben.

Bei der Übernahme kompletter Fernsehbeiträge und –features müssen auch die Redaktionen zustimmen. Manche Redaktionen informieren ihre Autoren in vorbildlicher Weise darüber.

Eine Anfrage an den BR bedeutet allerdings nicht, dass der Beitrag auch tatsächlich übernommen wurde. Es kommt häufig vor, dass Beiträge nur „zur Ansicht“ bestellt und dann nicht gesendet wurden. Das kann nur beim anfordernden Sender erfragt werden.

Die Möglichkeiten der Information durch den BR sind also sehr begrenzt und insgesamt unbefriedigend. Bis wir eine bessere Lösung erreichen können, bleiben als Alternativen:

  • Recherche im Medienbroker: Für Hörfunk sehr unvollständig unter „Audio ARD / ZWM Wort“, für Fernsehen unter „Video ARD“ (ohne Phoenix und 3sat)
  • www.ardmediathek.de: Suche in den Mediatheken der ARD-Sender für Hörfunk (ohne DeutschlandRadio) und Fernsehen: klappt etwa ein Jahr rückwirkend, falls der Name in den Zusatzinformationen zum Podcast/Video eingetragen ist
  • www.prisma.de: TV-Programm – Suche im TV-Archiv – Namen eingeben – ggf. Zeitraum auf „keine Altersgrenze“ ändern: liefert selbst Fernsehbeiträge, die viele Jahre zurückliegen
  • für Hörfunkautoren ist vergleichbar programm.ard.de: Suche – Detailsuche – Namen in „Volltext“ eintragen – Ausstrahlung „bereits erfolgt“: liefert Informationen, die etwa ein halbes Jahr zurückgehen (ohne DeutschlandRadio). Basis für prisma.de und programm.ard.de sind die Programminformationssysteme „Whatson“ bzw. „WebMerlin“ (der Autorenname muss dort also eingetragen sein, darauf kann man evtl. in der BR-Redaktion hinwirken).

Die Freienvertretung hat sich in den vergangenen Monaten intensiv um Möglichkeiten bemüht, die Situation zu verbessern. Und sie wird es weiter tun, denn es konnte nur ein Teilerfolg erzielt werden:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Übernahmen durch andere Sender