Urlaub, Krankheit als Pauschalist

 

Während eines Zeitraums von 31 Werktagen jährlich wird die Arbeitskraft des Pauschalisten „nicht abgerufen“. Die Pauschale wird in diesem Zeitraum weiter gezahlt. Gleiches gilt für Honorarempfänger bei einer Krankheit bis zu sechs Wochen. Wer neben der Pauschale weitere Einkünfte vom BR hat, bekommt zusätzlich Urlaubsgeld bzw. Honorarfortzahlung im Krankheitsfall, die auf der Basis dieser Einkünfte berechnet wird.

Wichtig: 12a-Pauschalisten sollten auf jeden Fall einen Urlaubsantrag stellen! Bestimmte Regelungen im Tarifvertrag sind an einen Urlaubsantrag geknüpft. (Siehe Ziffer 4.2.1 des Tarifvertrags) Auch kann nur dann Ergänzungsurlaubsgeld bei anderen Sendern beantragt werden.