Sabbatical / Unbezahlter Urlaub / BR-Auszeit

(Stand 19.04.2023)

Wie kann der 12a-Status erhalten werden und welche Konsequenzen hat es für die Krankenversicherung? Das sind die zwei Fragen, mit denen sich alle rechtzeitig befassen sollten, die eine mehrmonatige Auszeit vom BR planen.

Unbezahlter Urlaub

Beim Tarifabschluss im November 2022 wurde aus der Tarifziffer 358.1 des Manteltarifvertrags für festangestellte Beschäftigte des BR die „wichtigen Gründe“ als Voraussetzung für unbezahlten Urlaub ersatzlos gestrichen mit dem Ziel, Sabbaticals auf dieser Basis zu ermöglichen.

Auf Antrag des/der AN kann der BR unbezahlten Urlaub gewähren. Die Gewährung kann auch unter Bedingungen oder Auflagen erteilt werden, die den Vorschriften dieses Tarifvertrags widersprechen. (358.1)

Der entsprechende Absatz im Tarifvertrag für arbeitnehmerähnliche Freie wurde nicht geändert.

Darin heißt es:

4.1.2. Unabhängig von anderen Beendigungsgründen endet das arbeitnehmerähnliche Rechtsverhältnis mit Ablauf des Kalenderjahres, in dem festgestellt wird, daß die freie Mitarbeiterin/der freie Mitarbeiter keine oder nur geringe Einkünfte beim Bayerischen Rundfunk erzielt hat. Das gilt nicht, wenn er/sie Ansprüche nach dem Tarifvertrag berechtigt geltend gemacht hat.

Dabei wird berücksichtigt, ob die Nichtbeschäftigung auf Gründe zurückzuführen ist, die der Abteilung Personalbetreuung der HA PHL mitgeteilt wurden und von dieser akzeptiert sind, wie z.B. vorübergehende Tätigkeit bei anderen Auftraggebern, Auslandsaufenthalte, etc.

 

Es bleibt also weiterhin das Problem bestehen, dass die Personalabteilung die Gründe für einen unbezahlten Urlaub freier Mitarbeitender akzeptieren muss.

Auslandsaufenthalte wurden, obwohl sie im Tarifvertrag explizit aufgeführt sind, in der Vergangenheit eher nicht akzeptiert. Akzeptiert werden Erziehungszeiten (auch erst seit Anfang der 2000er-Jahre) und die Pflege von Angehörigen.

Zudem muss die Stammredaktion des Mitarbeitenden versichern, ihn im Anschluss an den Urlaub wieder ausreichend zu beschäftigen.

Sozialversicherung während des unbezahlten Urlaubs

Wenn ein:e Freie:r unbezahlten Urlaub antritt, endet mit dem letzten Beschäftigungstag die Pflichtversicherung in der Krankenkasse. Der Status ruht während des Urlaubs, der BR leistet keine Arbeitgeberanteile zu den Sozialversicherungen.

Das bedeutet: Während des unbezahlten Urlaubs muss man sich freiwillig versichern. Eventuell kommt auch eine Familienversicherung infrage. Das solltet Ihr unbedingt mit Eurer Krankenkasse klären.

Gestreckter Urlaub

Solange Sabbaticals/Auslandsaufenthalte etc. von der Personalabteilung nicht als Grund für einen unbezahlten Urlaub akzeptiert werden, ist es komplizierter eine mehrmonatige Auszeit vom BR zu nehmen ohne des 12a-Status zu verlieren, aber es ist möglich.

Wichtige Kriterien: Die Mindesteinkünfte beim BR müssen jederzeit erzielt werden – bezogen auf die zurückliegenden sechs Monate -, zudem ist eine wiederkehrende Tätigkeit Voraussetzung. Wichtig ist zudem, regelmäßige Einkünfte (das können auch Urlaubstage sein) zu haben. Was genau zu beachten ist, um durchgehend krankenversichert zu bleiben, lest Ihr hier.

Die einfachste Möglichkeit ist es, über Monate verteilt immer wieder bezahlte Urlaubstage einzustreuen. Dreimonatige Pausen sind in der Regel kein Problem.

Wie immer gilt: Besprecht eure Pläne mit den Redaktionsleitungen und mit der Personalbetreuung.