Krankenversicherung während Mutterschutz und Elternzeit/Elternurlaub

(Stand 9.12.2025)

Krankenversicherung während Mutterschutz

Wer vor Beginn des Mutterschutzes in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert war, bleibt das auch während der Mutterschutzfrist – sechs Wochen vor dem vorhergesagten Geburtstermin und acht Wochen nach der Geburt. Krankenkassenbeiträge fallen dann nicht an. Um das sicherzustellen sollte auf jeden Fall der letzte Kalendertag vor Beginn des Mutterschutzes ein honorierter Tag sein. Als solche gelten Beschäftigungstage, Urlaubstage oder Krankentage.

Krankenversicherung während Elterngeld-Bezug

Wenn Elterngeld beantragt wird, sind nur diejenigen Mitarbeiter von der Krankenversicherung beitragsbefreit, die vorher bei einer gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert waren. (Ob man als pflichtversichert oder freiwillig gesetzlich versichert geführt wird, weiß die Krankenkasse)

Bei privat Versicherten oder freiwillig gesetzlich Versicherten trägt der Mitarbeiter die volle Krankenversicherung in dieser Zeit alleine.

Eine beitragsfreie Alternative kann die Familienversicherung des Partners/der Partnerin sein.

Und aufgrund dieser Regelung kann es auch für Pflichtversicherte teuer werden: Wenn zwischen letztem Beschäftigungstag (auch ein Urlaubstag oder ein Tag mit Krankmeldung geht) und erstem Tag des Elterngeldbezuges nur ein Kalendertag liegt, wertet die Elterngeldstelle den:die Mitarbeiter:in als freiwillig versichert, der:die Mitarbeiter:in muss den Mindestbeitrag zur Krankenversicherung aus eigener Tasche bezahlen.

Sonderfall Elternzeit mit Elterngeldbezug im Anschluss an Mutterschutz: Wer während des Mutterschutzes beitragsfrei in einer gesetzlichen Krankenkasse versichert war, bleibt das auch während der Elternzeit, bzw. dem unbezahlten Elternurlaub, sofern er Elterngeld erhält.

Also wichtig:
Der Tag vor dem ersten Tag, an dem Elterngeld bezogen wird oder der Mutterschutz beginnt, muss ein Beschäftigungstag sein – auch wenn das ein Samstag oder Sonntag ist.
Bitte klärt, ob das Vergütungsmanagement einen unbezahlten Urlaubstag auf einen Samstag oder Sonntag buchen kann. Bisher konnten auf Samstage oder Sonntage keine Urlaubstage gelegt werden, nur echte Beschäftigungstage oder Krankheitstage.

Fazit

Nehmt bitte auf jeden Fall rechtzeitig Kontakt mit eurer Krankenversicherung auf und klärt den Versicherungsstatus.