Zuschuss zu Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsplatz im BR

(Stand 20.01.2023)

Der BR erstattet die Kosten für die Fahrten zwischen Wohnung und BR, wenn der Dienstbeginn vor 6.00 Uhr und das Dienstende nach 22.00 Uhr liegt. Geregelt ist das in der DA 5.34 „Fahrten Wohnung – Arbeitsstätte“. (Der Link funktioniert nur im BR-Netz)

Bezuschusst werden Taxifahrten oder Fahrten mit dem eigenen Pkw, Kilometergeld kann im SAP abgerechnet werden. Wobei es Maximalwerte gibt.

Genaueres dazu und eine Anleitung, wie das Kilometergeld abgerechnet werden kann, sind in der DA 5.34 nachzulesen.

Die Zuschüsse müssen als geldwerter Vorteil versteuert werden.

Der Anspruch auf Kilometergeld verfällt nach sechs Monaten.