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Übernahmen


Übernahmen durch andere Sender

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Es ist ein Ärgernis, das häufig an uns herangetragen wird: Autoren erfahren nicht routinemäßig, wenn ihre für den BR produzierten Beiträge von anderen Sendern übernommen werden.

Wichtig wäre das zum einen, damit überprüfbar ist, ob Wiederholungshonorare korrekt abgerechnet werden. Und selbst wenn solche nicht anfallen, sollten wir von Übernahmen wissen, um diese den Verwertungsgesellschaften melden zu können.

Beim BR gibt es jedoch keine zentrale Stelle, die von allen Übernahmen Kenntnis hätte.

Im Hörfunk führt der Programmservice (Tel. 17013) ab sofort eine Liste der bestellten Kurzbeiträge (diese werden den anfordernden Sendern ohne große Formalitäten per Dateitransfer übermittelt). Autoren können sich dort danch erkundigen, welche Beiträge angefordert wurden.

Bei längeren Sendungen erhält die Abteilung Honorare und Lizenzen eine Honorar- und Kostenanfrage und bearbeitet diese. Auch für Beiträge und Sendungen im Fernsehen fragen die Sender bei der Honorar- und Lizenzabteilung an. Diese sieht sich derzeit jedoch außerstande, auch den Autoren über diese Anfragen Auskunft zu geben.

Bei der Übernahme kompletter Fernsehbeiträge und –features müssen auch die Redaktionen zustimmen. Manche Redaktionen informieren ihre Autoren in vorbildlicher Weise darüber.

Eine Anfrage an den BR bedeutet allerdings nicht, dass der Beitrag auch tatsächlich übernommen wurde. Es kommt häufig vor, dass Beiträge nur „zur Ansicht“ bestellt und dann nicht gesendet wurden. Das kann nur beim anfordernden Sender erfragt werden.

Die Möglichkeiten der Information durch den BR sind also sehr begrenzt und insgesamt unbefriedigend. Bis wir eine bessere Lösung erreichen können, bleiben als Alternativen:

  • Recherche im Medienbroker: Für Hörfunk sehr unvollständig unter „Audio ARD / ZWM Wort“, für Fernsehen unter „Video ARD“ (ohne Phoenix und 3sat)
  • www.ardmediathek.de: Suche in den Mediatheken der ARD-Sender für Hörfunk (ohne DeutschlandRadio) und Fernsehen: klappt etwa ein Jahr rückwirkend, falls der Name in den Zusatzinformationen zum Podcast/Video eingetragen ist
  • www.prisma.de: TV-Programm – Suche im TV-Archiv – Namen eingeben – ggf. Zeitraum auf „keine Altersgrenze“ ändern: liefert selbst Fernsehbeiträge, die viele Jahre zurückliegen
  • für Hörfunkautoren ist vergleichbar programm.ard.de: Suche – Detailsuche – Namen in „Volltext“ eintragen – Ausstrahlung „bereits erfolgt“: liefert Informationen, die etwa ein halbes Jahr zurückgehen (ohne DeutschlandRadio). Basis für prisma.de und programm.ard.de sind die Programminformationssysteme „Whatson“ bzw. „WebMerlin“ (der Autorenname muss dort also eingetragen sein, darauf kann man evtl. in der BR-Redaktion hinwirken).

Die Freienvertretung hat sich in den vergangenen Monaten intensiv um Möglichkeiten bemüht, die Situation zu verbessern. Und sie wird es weiter tun, denn es konnte nur ein Teilerfolg erzielt werden:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Übernahmen durch andere Sender

Urteile

Urteile

 

Hier haben wir für euch eine Übersicht über wichtige Urteile im Zusammenhang mit dem Arbeitsplatz BR für freie Mitarbeiter/innen zusammen gestellt.

Diese Liste erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Die Freienvertretung kann keine Garantie auf Korrektheit und Vollständigkeit der in den Links angezeigten Inhalte übernehmen. Es handelt sich lediglich um eine Linksammlung, die auch keiner datenschutzrechtlichen Überprüfung unterzogen wurde.

Bitte berücksichtigt auch, das es zum jeweiligen Urteil ggf. auch ein Revisionsverfahren geben kann, dass hier evtl. nicht aufgeführt ist.

Die Leitsätze wurden zum Teil erheblich gekürzt bzw. zusammengefasst.

Bitte meldet uns, falls ein Link nicht mehr funktioniert.

 

(LAG = Landesarbeitsgericht)

 

Landesarbeitsgericht München, 07.10.2018

Aktenzeichen 7 Sa 139/17

Betrifft: Statusfeststellungsklage einer Nachrichtensprecherin

Urteil anzeigen

 

Landesarbeitsgericht München, 06.08.2015

Aktenzeichen: 2 Sa 820/14

Betrifft: Beendigung eines 12a-Mitarbeiters und 20Jährige Beschäftigung

Leitsatz: Beginnt die Beschäftigung erst mit dem Erlangen des 12a-Status oder wenn die tarifvertraglichen Voraussetzungen erfüllt sind. Wie ist der TV auszulegen.

Urteil anzeigen

Arbeitsgericht München, 20.10.2010

Aktenzeichen: 3 Ca 19032/09
Betrifft: 12a-Status bei mehreren ARD-Anstalten

Leitsatz:Der Tarifvertrag kommt auch für Personen zur Anwendung, die bei einer anderen ARD-Anstalt mehr verdient haben, als beim BR.

Das Arbeitsgericht München stellt seine Urteile nicht online. Daher hier ein Link zur betreffenden Informationsseite von ver.di

Info anzeigen

 

BAG  v. 18.04.2012 – 5 AZR 307/11
Betrifft: Honorarrahmen Fernsehen beim Bayerischen Rundfunk

Leitsatz: Durchführungs-Tarifvertrag Nr. 4 Honorarrahmen Hörfunk und Fernsehen zum Tarifvertrag für arbeitnehmerähnliche Personen beim Bayerischen Rundfunk.

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LAG Bayern, 17.03.2011
Aktenzeichen: 3 Sa 775/10
Betrifft: Tarifvertrag für arbeitnehmerähnliche Personen des Bayerischen Rundfunks, Ziff.4.3 und 5.3

Leitsatz: Der Tarifvertrag für arbeitnehmerähnliche Personen des Bayerischen Rundfunks enthält keine Regelung zur Fälligkeit des Ausgleichsanspruchs

Urteil anzeigen

LAG Bayern: 11.06.2010
Aktenzeichen: 5 Sa 582/09
Betrifft: Klage auf Festanstellung

Leitsatz: Zur Arbeitnehmereigenschaft einer Bildmischerin bei einer Rundfunk- und Fernsehanstalt

Urteil anzeigen

 

LAG Bayern: 25.03.2009
Aktenzeichen: 10 Sa 734/08
Betrifft: Ausgleichszahlungen

Leitsatz: Übersteigt das Durchschnittseinkommen das höchste Tarifgehalt, ist dieses für die Berechnung der Ausgleichszahlung zu Grunde zu legen und von diesem der Abschlag von 10 % vorzunehmen.

Urteil anzeigen

Die Revison wurde zurückgewiesen

 

LAG Bayern: 19.07.2007
Aktenzeichen: 3 Sa 34/07
Betrifft: Soziale Schutzbedürftigkeit bei überdurchnittlich hohen Bezügen bzw. Nebeneinkünften

Leitsatz: Der Anspruch auf Ausgleichszahlung setzt voraus, dass bereits während des dort geregelten Bezugszeitraums Arbeitnehmerähnlichkeit im Sinne des Tarifvertrages vorgelegen hat.

Urteil anzeigen

 

Weitere Urteile folgen!

LAG Bayern:
Aktenzeichen:
Betrifft:

Leitsatz:

Urteil anzeigen

 

 

 

 

Die Pauschale

Die Pauschale

(Stand 10.11.2023)

 

Die Pauschale ist grundsätzlich Verhandlungssache. Bei Tätigkeiten, die in der Vergütungstabelle für Festangestellte erfasst sind, kann man sich am Gehalt orientieren, das man als Angestellter bekäme. Dieses hängt u. a. von den Berufs- und Dienstjahren ab und kann von der Personalabteilung ausgerechnet werden.

Ein alternativer Anhaltspunkt könnten die Honorare im neuen Honorierungssystem redaktionelle Mitarbeit sein. Siehe: Tarifvertrag Honorare

 

 

Kündigung während der Vertragslaufzeit

Kündigung während der Vertragslaufzeit

 

Diese ist in älteren Verträgen nur seitens des BR, teilweise gar nicht vorgesehen. Theoretisch konnte also der BR die Erfüllung des Vertrags verlangen, selbst wenn zum Beispiel das Angebot einer Festanstellung in einem anderen Unternehmen bestand. Neu abgeschlossene Verträge enthalten eine entsprechende Bestimmung.

 

Schwangerschaft, Mutterschutz, Elternzeit

Schwangerschaft, Mutterschutz, Elternzeit
von Pauschalistinnen und Pauschalisten

 

Hierzu fehlen Angaben in den Verträgen. Es gelten daher die gesetzlichen Bestimmungen und für 12a-Pauschalisten zusätzlich die des Tarifvertrags:

  • Die Arbeitszeit von Schwangeren ist gesetzlich eingeschränkt, z. B. keine Nachtarbeit
  • Während der gesetzlichen Mutterschutzfrist wird die Pauschale für Honorarempfänger weitergezahlt
  • 12a-Pauschalisten können bis zu ein Jahr unbezahlten Urlaub nehmen, siehe Elternzeit; der Pauschalvertrag und der 12a-Status ruhen in dieser Zeit. Eine Beratung durch den Personalbetreuer wird hier dringend empfohlen.

 

Urlaub, Krankheit

Urlaub, Krankheit als Pauschalist

 

Während eines Zeitraums von 31 Werktagen jährlich wird die Arbeitskraft des Pauschalisten „nicht abgerufen“. Die Pauschale wird in diesem Zeitraum weiter gezahlt. Gleiches gilt für Honorarempfänger bei einer Krankheit bis zu sechs Wochen. Wer neben der Pauschale weitere Einkünfte vom BR hat, bekommt zusätzlich Urlaubsgeld bzw. Honorarfortzahlung im Krankheitsfall, die auf der Basis dieser Einkünfte berechnet wird.

Wichtig: 12a-Pauschalisten sollten auf jeden Fall einen Urlaubsantrag stellen! Bestimmte Regelungen im Tarifvertrag sind an einen Urlaubsantrag geknüpft. (Siehe Ziffer 4.2.1 des Tarifvertrags) Auch kann nur dann Ergänzungsurlaubsgeld bei anderen Sendern beantragt werden.