VG Wort und VG Bild Kunst

(Stand 17.02.2021)

Was die GEMA für Musiker*innen und Komponist*innen ist, sind die VG Wort für Autor*innen und die VG Bild Kunst für Bildende Künstler*innen – wozu auch Beteiligte an Fernsehstücken gehören. Im Vergleich zur GEMA ist es aber bei VG Wort und VG Bild Kunst wesentlich einfacher, seine Werke zu melden und von den Ausschüttungen zu profitieren.

VG WORT

Die Verwertungsgesellschaft Wort verwaltet die Verwertung von Urheberrechten von Text-Autor*innen auch bei journalistischen Texten bei Hörfunk, Web und Online-Texten. Autor*innen von BR-Produkten müssen einen Wahrnehmungsvertrag mit der VG Wort schließen (Achtung: Um Beiträge und Texte für das laufende Jahr zu melden, muss der Warnehmungsvertrag bis zum 31. Dezember bei der VG Wort eingegangen sein.) Die eigenen Texte und Beiträge müssen selbst an die VG Wort gemeldet werden. Die Meldungschluss für das Vorjahr ist jeweils der 31. Januar.

Die Meldung ist mitunter etwas unübersichtlich und nicht immer ganz selbsterklärend. Der Aufwand kann sich aber lohnen, um je nach Tätigkeit und Umfang einige Hundert Euro extra im Jahr zu generieren. Hier die wichtigsten Tipps zu Textmeldung bei der VG Wort im Online-Melde-Portal TOM.

HINWEIS: Die Summen, die ihr von der VG Wort jährlich bekommt, müsst ihr bei der Steuererklärung angeben, da sie als steuerpflichtige Einnahmen zählen.  

VG WORT – Meldung Hörfunk

Die VG Wort unterscheidet im Auswahlmenü der Meldungen nicht zwischen den fünf UKW-Wellen sondern hat lediglich „BR“zur Auswahl. Nur die reinen Digitalwellen, Regionalfenster sowie ARD-Angebote („ARD“) bekommen eine eigene Auswahlkategorie. Für „normale“ Radio-(Kurz-)Beiträge. Lohnt es sich, die sogenannte Sammelmeldung zu verwenden. Pro Sendung z.B. Bayern2 Radiowelt braucht man lediglich Datum und den Wortanteil (ab 1 Minute) eintragen. Dabei kann für aktuelle Beiträge auch die Kategorie „Tagesaktuelle Berichterstattung“angewählt werden. Hörfunkminuten mit O-Ton erreichen im Normalfall nicht die nötige Mindestlänge von einer Minute eigenem Wortanteil und können damit nicht gemeldet werden.

Eine eigene Kategorie für Feature gibt es erst ab 30 Minuten Länge. Kürzere Feature und ähnliche Beiträge können mit einer Einzelmeldung gemeldet werden. Bei allen Einzelbeitragsmeldungen muss zusätzlich der Beitragstitel angegeben werden.

Auch Wiederholungen können gemeldet werden. Eine Wiederholung ist die zweite Ausstrahlung innerhalb von vier Wochen auf demselben Programm. Eine spätere Wiederholung oder die Ausstrahlung des gleichen Beitrags auf einer anderen Welle zählt wieder als Erstausstrahlung. Gerade in der Aktualität können Beiträge, die auf mehreren Programmen laufen also ggfs. mehrfach gemeldet werden.

Wichtig: Wird ein Beitrag in mehrere Programmen ausgestrahlt, kann er auch mehrfach gemeldet werden.

VG WORT – Meldung Fernsehen

Jeder Film über 30 Minuten bekommt eine Einzelmeldung. Für einzelne Beiträge in Magazinen die Sammelmeldung benutzen: Dort wird nur der Name des Magazins, die Länge der Beiträge und deren Sendedatum eingetragen. Die Titel der Beiträge interessieren nicht. Wird der Beitrag innerhalb von sechs Monaten wiederholt, benutzt dann das Formular „Wiederholungen“. Wird der Beitrag aber in einem anderem Sendeformat innerhalb von sechs Monaten wiederholt, kann er auch wieder als Erstausstrahlung gemeldet werden.

Ein Beispiel: Wenn ein Beitrag in der Sendung „Zwischen Spessart und Karwendel“ läuft und zwei Wochen später von „Wir in Bayern“ wieder ausgestrahlt wird, ist das keine Wiederholung. Auch hier bitte wieder Sendung, Sendedaten und Länge der Beiträge eintragen.

Wichtig: Wenn ein Fernsehbeitrag nach sechs Monaten wiederholt wird, gilt er bei VG Wort wieder als Erstausstrahlung, d.h. man bekommt diese im positiven Sinne besser vergütet.  

VG WORT – Meldung Online

Texte z.B. auf BR24 oder anderen BR-Seiten können bislang nur über die METIS Sonderausschüttung gemeldet werden. Diese ist relativ simpel: Es wird lediglich pro Domain die Anzahl der Texte ab 1.800 Zeichen inkl. Lehrzeichen gemeldet. Alle Texte, die auf verschiedenen Unterseiten unter br.de erschienen sind, können also zusammengefasst werden. Es werden also nicht einmal die einzelnen Titel benötigt, nur die Gesamtzahl und diese auch nur in Abstufungen (1-20 Texte, 21-60 Texte usw.)

Wichtig: Es zählen alle Texte, die im Meldejahr online waren. Das heißt Texte aus früheren Jahren, die wegen einer längeren Verweildauer noch online sind bzw. im Meldejahr waren, können also ggfs. mitgemeldet werden.  

VG Bild Kunst

Diese Verwertungsgesellschaft nimmt die Senderechte, Onlinerechte und Kopiervergütung für Bildende Künstler wahr. Dazu gehören in der Gruppe 3 auch Regisseure, Kameraleute, Editoren, Kostüm- und Szenenbildner. Wer also Fernsehbeiträge für den BR gestaltet, kann Mitglied bei der VG Bild Kunst werden. Die Mitgliedschaft kann online beantragt werden, daraufhin erhält man Zugangsdaten, mit denen man seine Meldungen künftig online machen kann.

Die Abgabefrist für die Meldungen ist der 30.6. – unterscheidet sich also von der VG Wort. Bis dahin muss man alle Filme des Vorjahres gemeldet haben z.B. am 30.6.2021 muss man alle Ausstrahlungen von 2020 gemeldet haben.

Für die Online-Anmeldung braucht man eine Urhebernummer (die man als Mitglied zugewiesen bekommt) und ein Passwort, dass man nur per Post zugeschickt bekommt. Bei Beiträgen oder Filmen muss der Titel des Beitrages, das Produktionsjahr, die Länge, das Produktionsland und der Regisseur angegeben werden. Dann will das System wissen, ob es sich um eine Freie Produktion, Auftragsproduktion oder Eigenproduktion eines Senders handelt. Hat man sich in diesem Menü entschieden, wird nach dem Sender gefragt. Das können – je nach Ausstrahlungen – auch mehrere sein. Danach wird nach der Werksart gefragt wie z.B. Dokumentarfilm oder Spielfilm. Hat man dort entschieden, muss man den eigenen Werksanteil in Prozent angeben – dort sind 5 Rubriken wie Regie, Kamera, Schnitt, Szene und Kostüm möglich. Der nächste Punkt bringt zu den Sendedaten – dort sollte man alle Ausstrahlungen angeben. Dann kann man die Meldung absenden – sie ist fertig!

Sammelmeldungen wie bei der VG Wort gibt es bei der VG Bild Kunst nicht. Jeder Magazinbeitrag muss einzeln gemeldet werden. Ist die Meldung digital verarbeitet, bekommt man für jeden Film eine bestimmte Nummer. Unter der Nummer und dem Sendetitel sind alle Filme im Werksverzeichnis auffindbar – das ist wichtig, wenn man Wiederholungen nachmelden will. Dann sucht man am besten unter dem Filmtitel nach dem jeweiligen Film.

ACHTUNG: Beim Ausfüllen der Online-Vorlage sollten keine Fehler passieren! VG Bild Kunst korrigiert nicht selbständig falsche Angaben. Wenn etwas nicht stimmt, wird das Werk einfach nicht in die Ausschüttung mit aufgenommen. 

HINWEIS: Die ausgeschütteten Gelder der VG Bild Kunst sind steuerpflichtige Einnahmen. Ihr müsst sie also bei der Steuererklärung angeben.