Informationen zum Steuerungskonzept nach OPUS, 2005

 

Im Zuge des OPUS-Prozesses wurde von der Projektgruppe 2 „Ressourcenverteilung “ ein „Steuerungskonzept freie Mitarbeit“ erarbeitet.

Nachdem in den vorangegangenen Jahren die Zahl der 12a-Mitarbeiter sprunghaft angestiegen war, sollte das Steuerungskonzept nun sicherstellen, dass der Zuwachs an Freien Mitarbeiter/innen beim BR ,kontrolliert‘ erfolgt – entsprechend des Bedarfs und unter qualitativen Gesichtspunkten.

Der 12a-Tarifvertrag wird von den neuen Regelungen nicht berührt.

Gagenempfänger unterliegen nicht dem Steuerungskonzept.

 

Das Konzept setzt sich aus drei Bausteinen zusammen:

Stammredaktion: Die Abteilung, in der der Schwerpunkt der Beschäftigung liegt

Berichtswesen: Die Stammredaktionen bekommen von der HoLi regelmäßig Daten über den Umfang der Beschäftigung „ihrer“ freien Mitarbeiter/innen

Rahmenverträge: Sind verpflichtend für Mitarbeiter/innen, die (nach 2005) erstmals mehr als 12000 Euro (brutto) im Jahr beim BR verdienen sollen

Die Regeln, die bei der Beschäftigung freier Mitarbeiter/innen von den Redaktionen einzuhalten sind, finden sich in der Dienstanweisung 2/05

 

Der Stammredaktion kommt die Führungsverantwortung für ihre freien Mitarbeiter/innen zu. Sie ist unter anderem zuständig für den Abschluss von Rahmenverträgen, aber auch für die beruflichen Perspektiven und die Weiterbildung der freien Mitarbeiter. Sie koordiniert die Beschäftigung, wenn der Mitarbeiter in verschiedenen Bereichen des BR tätig ist. (Wichtig: Freie Mitarbeiter/innen können auch jederzeit in anderen BR-Abteilungen sowie außerhalb des BR Geld verdienen.) Obwohl dazu keine vertragliche Verpflichtung besteht, empfiehlt es sich auch, bei Krankheit oder längerer Abwesenheit mit der Stammredaktion in Kontakt zu bleiben.

Wechsel der Stammredaktion:

In begründeten Einzelfällen kann die Stammredaktionen gewechselt werden, allerdings nur dann, wenn der Schwerpunkt der Tätigkeit dauerhaft verlegt wird. Einem Wechsel müssen der gegenwärtige und der neue Redaktionsleiter zustimmen. Und da gibt es erfahrungsgemäß oft Probleme. In Absprache kann auch bei seiner Stammredaktion bleiben, wer woanders im BR mehr verdient.

Beschäftigungsmangel:

Im Rahmen des Berichtswesens wird die Stammredaktion vierteljährlich über das Einkommen „ihrer“ Mitarbeiter/innen (beim BR) informiert. Sollte dieser deutlich sinken, ist sie zum Handeln aufgerufen. Sie hat die Möglichkeit, Beschäftigungsmöglichkeiten im eigenen oder in anderen Bereichen aufzuzeigen, oder eine „Kündigung“ auszusprechen. In der Dienstanweisung 2/05 heißt es dazu:

Die Stammredaktion ist verantwortlich für die frühzeitige Planung und Steuerung der Beschäftigung ihrer Mitarbeiter/-innen. Die Stammredaktion hat insbesondere sicherzustellen, dass zukünftige Ausgleichszahlungen an die bei ihr angesiedelten freien Mitarbeiter/-innen vermieden werden und im Fall nicht zu vermeidender dauerhafter Unterbeschäftigung ggf. die Beendigung oder teilweise Beendigung der Zusammenarbeit mit dem/der freien Mitarbeiter/-in bei der HA Personal, Honorare und Lizenzen zu veranlassen“.

Bei einem Beschäftigungsrückgang ohne vorherige Ankündigung muss der BR Ausgleichszahlungen leisten.

Rahmenverträge: (–>Formblatt V380)

Bekommen alle Mitarbeiter/innen, die ab 2005 in ein Beschäftigungsverhältnis mit dem BR eingetreten sind, wenn sie mehr als 12.000 Euro pro Jahr verdienen, unabhängig davon, ob sie den 12a-Status haben oder nicht. (Rahmenverträge werden jedoch nicht nachträglich für Mitarbeiter ausgestellt, die schon vor 2005 für den BR in diesem Umfang tätig waren.)

Ein Rahmenvertrag ist eine einzelvertragliche Vereinbarung, die jeweils befristet geschlossen wird und verlängert werden kann. Der erste Rahmenvertrag ist in der Regel auf ein Jahr befristet, die folgenden können dann über einen Zeitraum von bis zu drei Jahren ausgestellt werden. Er wird von der Honorar- und Lizenzabteilung, dem Redaktionsleiter und dem Mitarbeiter unterschrieben.

In den Rahmenverträgen können die Mindesteinkünfte oder Höchsteinkünfte festgelegt werden, es kann eine Pauschalsumme festgeschrieben werden; die Verdienstgrenze kann aber auch offen bleiben.

Mitarbeitergespräch:

Vor dem Abschluss eines Rahmenvertrags muss der Redaktionsleiter der künftigen Stammredaktion mit dem/der Freien ein Perspektivgespräch führen. Darüber hinaus muss er jedem/jeder Freien regelmäßig ein Mitarbeitergespräch über die weitere Beschäftigung anbieten.

Nicht in die Zuständigkeit der Stammredaktion fallen:

  • Fragen zur Honorarabrechnung
  • Anträge im Zusammenhang mit dem 12a-Tarifvertrag
  • Fragen zu Sozialabgaben und Künstlersozialkasse
  • Fragen zur Pensionskasse für Freie Mitarbeiter oder das
  • Versorgungswerk der Presse
  • eventuelle Vorschüsse auf Ausgleichszahlungen