5. ARD-Freienkongress 2021 zieht positive Bilanz

(Stand 23.04.2021)

Das Ende des dreitägigen ARD-Freienkongresses fällt mit der Verabschiedung des novellierten Bundespersonalvertretungsgesetzes zusammen. Mit der darin enthaltenen Aufnahme arbeitnehmerähnlich frei Mitarbeitender in die Geltung des Gesetzes erfüllt sich eine langjährige Forderung der Freien im öffentlich-rechtlichen Rundfunk. In den letzten rund 20 Jahren ist die freie Mitarbeit zu einer ganz normalen Beschäftigungsform im öffentlich-rechtlichen Rundfunk geworden, welche sich oft kaum noch von Angestellten unterscheidet. Es ist daher gut und richtig, dass die Novellierung des Gesetzes dies nun auch berücksichtigt.

In den vergangenen drei Tagen haben sich mehr als 300 freie Mitarbeitende zum 5. ARD-Freienkongress online getroffen.

Wenn sich Arbeitsrecht und Rundfunkfreiheit in die Quere kommen

Am Dienstag, 20.04.2021, ging es um die Frage, inwieweit die Beschäftigung freier Mitarbeitender heute noch dem programmlichen Abwechslungsbedürfnis unterliegt oder ob nicht viele Freie eher wie Angestellte arbeiten. Der frühere Justitiar des Saarländischen Rundfunks, Verfassungsrechtler Prof. Dieter Dörr, sagte: „Wenn Sie mich jetzt nach meiner persönlichen Einschätzung fragen – die ich ja heute ganz frei als Wissenschaftler geben kann – dann sehe ich das genau wie Sie: Das hat sich verändert. Das hat sich deutlich verändert, und es ist in diesen Bereichen kein wirkliches Bedürfnis mehr da, dies in freier Mitarbeit zu machen.“

Hier könnt Ihr den Videotalk: „Wenn sich Arbeitsrecht und Rundfunkfreiheit in die Quere kommen“ noch einmal anschauen.

Freie in Personalräte

Der zweite Tag beschäftigte sich mit der Personalvertretung der Freien in den Sendern, denn nur bei der Hälfte der Sender haben die Freien Sitz und Stimme im Personalrat. Mit der Novellierung des Bundespersonalvertretungsgesetzes werden in nächster Zeit auch die Freien bei Deutschlandradio, Deutscher Welle, NDR und RBB über die Personalräte vertreten werden. In dem neuen Gesetz ist zwar festgelegt, dass die „maßgeblich an der Programmgestaltung mitwirkenden“ Freien ausgeschlossen bleiben sollen, dies betreffe aber nur einen sehr kleinen Teil der arbeitnehmerähnlichen Freien, erklärte MdB Volker Kauder (CDU) auf dem ARD-Freienkongress, die allermeisten werden also künftig vertreten sein: „Es geht um die obersten Managerposten in den Sendern, vergleichbar mit Intendanten, Direktoren oder Justiziaren. Lange Rede, kurzer Sinn, Strich drunter: Das Ziel für Sie ist erreicht. Sie werden vom Personalvertretungsgesetz umfasst.“

Die Fraktionsvorsitzende von Bündnis 90/Die Grünen im Berliner Abgeordnetenhaus Antje Kapek bedauerte die Verzögerung bei der Neufassung des RBB-Staatsvertrages. Dies könnte dazu führen, dass erst 2024 Freie in den Personalrat des RBB kommen würden. Kapek dazu: „Ich gebe Ihnen mein Wort, das wir nichts unversucht lassen, um diese Regelung jetzt möglichst zeitnah auf den Weg zu bringen.“

Auf deutliche Kritik bei den Teilnehmenden des Kongresses stieß der geplante MDR-Staatsvertrag, der diese Neuregelung des Bundespersonalvertretungsgesetzes für den Mitteldeutschen Rundfunk ausdrücklich ausschließt. ARD-Freienrat Rüdiger Trojok forderte eine Abkehr von dieser Linie und eine baldige Evaluierung des Staatsvertrages mit dem Ziel, dass auch beim MDR Freie künftig im Personalrat vertreten sind.

Hier könnt ihr die Podiumsdiskussion „Freie in die Personalräte“ noch einmal anschauen.

Raus aus dem Schleudersitz! Arbeit für Freie sichern.

Der dritte Kongresstag befasste sich mit der Beschäftigungssicherung für Freie. Anders als Angestellte, mit denen sie oft Seite an Seite arbeiten, haben viele der arbeitnehmerähnlichen Freien keine Garantie dafür, dass sie morgen oder nächste Woche beschäftigt werden. Dies ist von Sender zu Sender sehr unterschiedlich in Tarifverträgen geregelt. Viel Zuspruch bekam SWR-Personalchef Thomas Schelberg für das Bestandsschutzmodell im Südwestrundfunk. Demnach haben feste Freie einen Anspruch auf eine dauerhafte Beschäftigung, ähnlich wie ihre angestellten Kolleg*innen. So betonte der SWR-Personalchef: „Wir brauchen Freie genauso wie die Festen“, dies gelte eben nicht nur tageweise, sondern dauerhaft.

Der Bestandschutz beim RBB bietet für nicht-programmgestaltende Freie (z.B. Kameraleute, Cutter*innen oder Grafiker*innen) ein hohes Maß an Sicherheit, nicht aber für Journalist*innen. Marika Kavouras, die den Tarifvertrag für ver.di mit verhandelt hat, forderte die gleiche Beschäftigungssicherung für alle Freien.

Hier geht’s zum Video vom Workshop: Raus aus dem Schleudersitz! Arbeit für Freie sichern.

Feste Freie dürfen nicht länger Mitarbeiter zweiter Klasse sein

Auch wenn das neue Bundespersonalvertretungsgesetz ein Meilenstein ist und die Gewerkschaften ver.di und DJV mit einzelnen Tarifverträgen wesentliche Fortschritte erzielt haben, sieht der ARD-Freienrat noch einen erheblichen Handlungsbedarf: Die festen Freien im öffentlich-rechtlichen Rundfunk dürfen nicht länger Mitarbeitende zweiter Klasse sein, denn sie machen den größten Teil des Programms.